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OLG München macht bei SKW den Weg frei für eine Alternative zum europarechtswidrigen Insolvenzplan; Hauptversammlung wechselt halben Aufsichtsrat aus und stellt Weichen zur Beseitigung der Insolvenz

München (ots)

Die Aktionäre der SKW Stahl-Metallurgie ("SKW") haben auf der Hauptversammlung am Freitag, dem 18.05.2018 eindeutige Entscheidungen getroffen. Alle Vorschläge der MCGM und der einberufenden Aktionäre wurden mit größtmöglicher Zustimmung angenommen (Prozentwerte in Klammern):

Aus dem Aufsichtsrat abberufen wurden Dr. Peter Ramsauer (99,7%), Volker Stegmann (98,4%) und Titus Weinheimer (99,8%). In den Aufsichtsrat gewählt wurden Frau Dr. Eva Nase (99,9%) und Herr Estanislao Urquijo (98,4%). Dr. Alexander Kirsch stand nicht mehr zur Wahl. Der Aufsichtsrat wurde auf vier Mitglieder verkleinert (99,8%). Dr. Kay Michel wurde für das Geschäftsjahr 2016 nicht entlastet (94,3%). Die vollständigen Abstimmungsergebnisse finden Sie unter http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs.

Das ist ein wichtiger Etappenerfolg, um die Enteignung der Aktionäre durch US-Hedgefonds Speyside Equity, vertreten durch Managing Director Oliver Maier, im Zusammenspiel mit Alleinvorstand Kay Michel und Sachwalter Christian Gerloff zu stoppen.

Vorausgegangen ist am 14.05.2018 der letztinstanzliche Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) München, der die Aktionäre der SKW ermächtigt, eine weitere Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten einzuberufen:

(1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht sowie damit verbundene Satzungsänderung (Kapitalerhöhung); (2) Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Kay Michel und (3) Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zu den Vorgängen des Investorenprozesses im Rahmen der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft; zu den Vorgängen hinsichtlich der Vergütung des Vorstands; zu den Vorgängen hinsichtlich der Rolle des damaligen Aufsichtsrats im Zusammenhang mit den Themen der Vergleichsvereinbarung mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands; zu den Vorgängen hinsichtlich der Einhaltung der organschaftlichen Pflichten des Vorstands hinsichtlich der Veröffentlichung der Einigung der Konsortialbanken mit dem Finanzinvestor. Für das vollständige Urteil des OLG siehe: http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs.

Das schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Alternative zum europarechtswidrigen - und dem von Alleinvorstand Kay Michel gebetsmühlenartig als alternativlos bezeichneten - Insolvenzplan. In Anbetracht dieser Entwicklungen halten wir diesbezügliche Ausführungen des Alleinvorstandes Kay Michel in der DGAP-Mitteilung bzw. Corporate News vom Abend des 18.05.2018, unmittelbar nach der Hauptversammlung, für irreführend.

Hintergrund:

Gemeinsam mit den Banken hat die Gesellschaft bereits im Dezember 2016 das sogenannte "Drei-Säulen Modell" zur finanziellen Restrukturierung der SKW erarbeitet, das den Verkauf von Non-core Assets durch die Gesellschaft, eine Kapitalerhöhung durch die Aktionäre und einen Schuldennachlass (Haircut) durch die Banken umfassen sollte. Siehe hierzu auch die Ad-hoc Mitteilung und Corporate News der Gesellschaft vom 15.12.2016. Aufgrund des Forderungsverkaufes der Banken an Speyside Equity wurde dieses Konzept nicht umgesetzt.

Die Forderungen der Banken gegen die SKW hatten zum Verkaufszeitpunkt einen Nominalwert von ca. 74 Mio. EUR und wurden laut der veröffentlichten Stellungnahme von PwC für ca. 48 Mio. EUR an Speyside Equity verkauft. Der Schuldennachlass bzw. Haircut der Banken betrug demzufolge ca. 26 Mio. EUR bzw. 35% des Nominalwertes. Speyside Equity hatte also zunächst eine Forderung über nominal ca. 74 Mio. EUR für ca. 48 Mio. EUR erworben.

Auf der Hauptversammlung der SKW am 18.05.18 hat Alleinvorstand Kay Michel trotz mehrfacher Aufforderung durch die Aktionäre nicht erklärt, warum er bei dem Verkauf der Kreditforderungen der Banken an Speyside Equity nicht von seinem Zustimmungsvorbehalt Gebrauch gemacht hat und den Verkauf der Kredite durch die Banken abgelehnt hat. Durch diese unverantwortliche Unterlassung hat Alleinvorstand Kay Michel es erst ermöglicht, dass der Haircut der Banken in Höhe von ca. 26. Mio. EUR somit nicht der Gesellschaft, sondern zunächst Speyside Equity zufließt. Das stellt nach Meinung der MCGM ein grob pflichtwidriges Verhalten von Alleinvorstand Kay Michel dar.

Zum weiteren Vorgehen:

Gleichwohl kann die Gesellschaft auch heute noch durch den Schuldennachlass bzw. Haircut der Banken und eine Kapitalerhöhung nachhaltig finanziell restrukturiert werden:

   1) Haircut der Banken:

Wir sind der Ansicht und haben valide Argumente, dass Speyside Equity keinesfalls mehr als 48 Mio. EUR als Forderung gegenüber SKW geltend machen kann. Das ergibt sich aus der spezifischen Situation der Gesellschaft sowie aus der Vorgeschichte des Kreditvertrages. Der Haircut steht der Gesellschaft zu, nicht Speyside. Das muss jetzt, aufgrund des zuvor beschriebenen Verhaltens von Vorstand Kay Michel, zunächst gerichtlich durchgesetzt werden.

   2) Kapitalerhöhung:

Um die bereits genannte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre auf den Weg zu bringen, ist die Einberufung einer weiteren Hauptversammlung erforderlich. Hierzu wurden die Aktionäre durch das OLG München schon ermächtigt. In der Urteilsbegründung heißt es explizit: "Den Gesellschaftern verbleibt insbesondere die Befugnis, außerhalb des Insolvenzplans mit einer Kapitalerhöhung den Insolvenzgrund nachhaltig zu beseitigen." Das ist ein wesentlicher Baustein, um die Gesellschaft aus der Insolvenz herauszuführen.

Zusammenfassend: Wenn SKW eine Kapitalerhöhung durchführt und der Haircut der Banken der Gesellschaft zusteht, sind die Insolvenzgründe nachhaltig beseitigt und das Unternehmen ist zurück im sogenannten "Investment Grade". Eine laufende Refinanzierung der verbleibenden Schulden ist dann vergleichsweise einfach möglich.

Dagegen ist die von Alleinvorstand Kay Michel geplante finanzielle Sanierung über den vorgelegten Insolvenzplan - unter Enteignung der Aktionäre - wenig wahrscheinlich, da dieser unter anderem gegen geltendes Europarecht verstößt.

Auch deshalb haben die Aktionäre auf der Hauptversammlung am 18.05.18 den halben Aufsichtsrat abgewählt und einen Neustart herbeigeführt. Personalentscheidungen, wie z.B. die Abberufung von Vorständen, liegen in der Hand des Aufsichtsrates. Hierzu bedarf es bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung der Zustimmung des Sachwalters.

Über die MCGM [Management & Capital Group] GmbH:

Die MCGM GmbH ist eine in München ansässige Investmentmanagementgesellschaft mit einer fokussierten aktivistischen Anlagestrategie. Die MCGM [Management & Capital Group] investiert in signifikant unterbewertete Unternehmen und arbeitet aktiv mit dem Management, dem Aufsichtsrat und den Anteilseignern zusammen, um Möglichkeiten zur Steigerung des Unternehmenswertes im Interesse aller Anteilseigner zu identifizieren und zu erschließen. Weitere Informationen finden Sie unter www.mcg-m.com.

Kontakt:

MCGM GmbH
Dr. Olaf Marx
Telefon: +49-89-122 890 881
Mail: press@mcg-m.com
www.mcg-m.com

Original-Content von: MCGM [Management & Capital Group] GmbH, übermittelt durch news aktuell

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