Zum Welttag der Patientensicherheit: Was tun beim Behandlungsfehler?
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Was tun beim Behandlungsfehler?
IKK Südwest gibt Versicherten Orientierung
Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September zeigt die IKK Südwest, wie sie Betroffene bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützt – und welche politischen Weichenstellungen es aus ihrer Sicht jetzt braucht. Mit einer eigens für Behandlungsfehler qualifizierten Mitarbeiterin bietet die IKK Südwest ihren Versicherten seit Kurzem eine in der Region einzigartige Anlaufstelle.
„Häufig wissen Betroffene leider gar nicht, dass ihre Krankenkasse sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler unterstützen kann.” Mit diesem Satz bringt Sabrina Dörrhöfer, Patientensicherheitsbeauftragte der IKK Südwest, ein Problem auf den Punkt, dass ihr in der Praxis immer wieder begegnet: Viele Versicherte fühlen sich beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler allein gelassen – dabei gibt es Hilfe, oft direkt bei der eigenen Krankenkasse.
„Grundsätzlich können und sollten sich unsere Versicherten immer an uns wenden, wenn sie nach einer Behandlung das Gefühl haben, dass etwas nicht richtig gelaufen ist”, erklärt Dörrhöfer. Ein konkreter Verdacht auf einen Behandlungsfehler müsse dafür noch gar nicht abschließend benannt werden – ein erstes Beratungsgespräch helfe schon dabei, die Situation einzuordnen. Auch pflegende Angehörige mit einer Vollmacht könnten sich melden, selbst ohne vollständigen Überblick über alle Behandlungsdetails. Und selbst wer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat oder dies plant, kann man sich an die Kasse wenden – die Unterstützung endet dort nicht automatisch.
Neue Rolle: Patientensicherheitsbeauftragte
Passend zum Aktionstag hat die IKK Südwest mit Sabrina Dörrhöfer eine zertifizierte Patientensicherheitsbeauftragte etabliert. Sie ist erste Ansprechpartnerin für Betroffene und bringt praktische Erfahrungen in politische Gremien ein. Damit setzt die IKK Südwest ihr langjähriges Engagement fort: Bereits 2020 hat sie gemeinsam mit zehn weiteren Verbänden und Organisationen das Netzwerk Patientensicherheit für das Saarland gegründet. IKK Südwest-Chef Prof. Dr. Jörg Loth engagiert sich dort bis heute als einer der Sprecher des Netzwerks.
Drei Schritte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Patientensicherheitsbeauftragte Dörrhöfer kennt die Fragen und Probleme, die Betroffene beim Verdacht auf einen Behandlungsfehlers beschäftigen. Für alle, die unsicher sind, wie sie vorgehen sollen, hat Dörrhöfer eine klare Empfehlung: „Zuerst sollte der Kontakt zum behandelnden Arzt oder einem Nachbehandler erfolgen und ein offenes Gespräch gesucht werden. Lassen sich die Fragen dabei nicht klären, ist es hilfreich vorhandene Berichte und Befunde zu sichern und ein Gedächtnisprotokoll über die Abläufe und Gespräche zu erstellen. Danach sollte der dritte Schritt folgen: die Kontaktaufnahme mit dem Behandlungsfehlermanagement der Krankenkasse für ein Erstberatungsgespräch.“
Aus ihrem Berufsalltag kennt Dörrhöfer die Sorgen, die viele Betroffene davon abhalten, überhaupt aktiv zu werden: „Besonders häufig erleben wir Unsicherheit und auch Ängste.” Fragen wie „Kann ich nach einer Prüfung noch in dieser Klinik behandelt werden, wenn einmal ein Notfall eintritt?” oder „Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert – bin ich denn gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten?” begegnen ihr regelmäßig. Auch die Sorge um die Beweislast sei ein großes Thema.
Beratung ohne Kostenrisiko
Rund 250 bis 300 Mal im Jahr führt die IKK Südwest bereits ein Erstgespräch mit Versicherten, die einen Behandlungsfehler vermuten. „Am Anfang steht dabei immer das persönliche Gespräch, in dem der Behandlungsverlauf mit den vorliegenden Daten abgeglichen wird“, berichtet Dörrhöfer weiter. Ergibt sich daraus ein konkreter Verdacht, fordert die Kasse – nach Einwilligung der Versicherten – die vollständige Patientenakte an und lässt sie durch einen unabhängigen Arzt derselben Fachrichtung über den Medizinischen Dienst begutachten. Bestätigt sich ein Fehler, rät Dörrhöfer, sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden, da die eigentliche Schadensregulierung über die Berufshaftpflichtversicherung des Behandlers läuft. „Wir bleiben aber stets im engen Austausch mit unseren Versicherten und gerne auch mit den beauftragten Rechtsanwälten, um gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erreichen”, betont die Expertin der IKK Südwest.
Ein Vorteil der Krankenkasse: Sie hat von Anfang an Zugriff auf die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten und kann daher den bisherigen Behandlungsverlauf häufig bereits in einem ersten Schritt nachvollziehen – noch bevor zusätzliche Unterlagen oder Patientenakten angefordert werden. Zusätzlich geht mit einem Behandlungsfehler auch ein Schadenersatzanspruch auf die Krankenkasse als Kostenträger über. Das bedeutet, hier besteht dasselbe Interesse einer vollständigen Aufklärung im Sinne der Solidargemeinschaft.
Ein Beispiel aus der Praxis: Dekubitus
Wie sich ein Behandlungsfehler konkret zeigen kann, macht Dörrhöfer an einem häufigen Beispiel deutlich: „Ein typisches und leider regelmäßiges Beispiel sind Dekubituswunden, also Druckgeschwüre in der Gewebeschicht.” Diese sind bei schweren Krankheitsverläufen und bestimmten Grunderkrankungen nicht immer vermeidbar, dennoch gibt es grade bei erhöhtem Risiko den Nationalen Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“. Leider stellt die IKK Südwest jedes Jahr in mindestens 15 Fällen durch ein Gutachten fest, dass eben diese Maßnahmen nicht eingehalten wurden und ihre Versicherungsnehmer schwere Dekubituswunden mit Notwendigkeit einer chirurgischen Weiterbehandlung erlitten haben.
Wo Grenzen liegen – und was sich ändern muss
Dieses Beispiel Dekubitus offenbart auch ein grundlegendes Problem: Nach Erfahrung der IKK Südwest wird in etwa sieben von zehn Fällen eine Haftung zunächst abgelehnt – trotz eindeutigem Gutachten. Am Beispiel bedeutet dies konkret, auch wenn ein Pflegefehler, etwa durch fehlerhafte oder unterlassene Lagerung, durch ein Gutachten festgestellt wird, erlebe sie immer wieder denselben Ablauf: „Der Fehler wird entweder gar nicht anerkannt, oder es werden Grunderkrankungen angeführt, die die Entstehung auch bei bester Pflege nicht verhindert hätten, sagt Dörrhöfer. Die Folge sind oft lange Verhandlungen, zusätzliche Kosten und in vielen Fällen letztlich ein Gerichtsverfahren.
Auch immer ein schwieriger Part ist die Anforderung der Patientenakte. Eine ungenutzte Chance sieht die IKK Südwest in der elektronischen Patientenakte: „Ein schneller, von den Versicherten freigegebener Zugriff auf Entlassberichte oder Befunde würde die aufwendige postalische Anforderung bei jedem einzelnen Behandler überflüssig machen und sowohl den Behandlern, als auch dem Betroffenen und der Kasse viel Zeit sparen“, ist sich Dörrhofer sicher.
Neben der praktischen Unterstützung sieht die IKK Südwest auch die Politik in der Pflicht. Prof. Dr. Jörg Loth, Chef der IKK Südwest, bekräftigt anlässlich des Tages der Patientensicherheit seine zentrale Forderung: „Patientensicherheit darf nicht bei der Vermeidung von Fehlern enden. Wir brauchen eine zentrale Stelle zur Erfassung von Behandlungsfehlern, mehr Gewicht für unabhängige Gutachten und einen einfachen Zugang zu Befunden über die elektronische Patientenakte – für einen fairen Umgang mit Betroffenen.“
Viele Informationen zum Thema Behandlungsfehler, sowie einen Patientenwegweiser und Kontaktmöglichkeiten gibt ebenfalls auf der Website der IKK Südwest unter Leistungen/Behandlungsfehler.
Die IKK Südwest
Die IKK Südwest gehört als regionale Innungskrankenkasse in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Wir, die IKK Südwest, das sind mehr als 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Herz und Kompetenz einsetzen für unsere Kernthemen Prävention, Gesundheitsförderung und eine zukunftsfähige, regionale Gesundheitsversorgung. Datenorientiert und politisch positioniert bringt die IKK Südwest fundierte Perspektiven in aktuelle gesundheitspolitische Debatten ein – insbesondere zu Themen und Gesundheitsfragen, die Menschen in der Region bewegen. Wir sind persönlich für alle da – vor Ort in unseren 19 Kundencentern in der gesamten Region und an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr sowohl über unsere IKK-Service-Hotline 0681/3876 1000 als auch per App und im Netz über unsere Online-Geschäftsstelle „Meine IKK Südwest“. Mehr Infos unter www.ikk-suedwest.de.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Gessner Pressesprecher IKK Südwest Europaallee 3-4 66113 Saarbrücken Tel.: 06 81/38 76-1163 Fax: 06 81/38 76-2799 Zentrale Postadresse: IKK Südwest 66098 Saarbrücken PS: Digitale Chancen, echte Schicksale und starke Stimmen – das alles in Ihrer neuen für mich. Gewinnspiel inklusive!