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650 Milliarden Euro schwerer Corona-Aufbaufonds der EU bleibt betrugsanfällig

650 Milliarden Euro schwerer Corona-Aufbaufonds der EU bleibt betrugsanfällig
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Pressemitteilung

Luxemburg, 11. Februar 2026

650 Milliarden Euro schwerer Corona-Aufbaufonds der EU bleibt betrugsanfällig

  • Trotz Verbesserungen weist die Betrugsbekämpfung beim Corona-Aufbaufonds weiter Schwächen auf
  • Die Daten über Betrugsverdachtsfälle sind unvollständig
  • Der EU-Haushalt wird nicht gut genug geschützt, und missbräuchlich verwendetes Geld wird nicht vollständig zurückgeholt

Der 650 Milliarden Euro schwere Corona-Aufbaufonds der EU, die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), leidet nach wie vor unter Schwächen hinsichtlich der Aufdeckung, Meldung und Behebung von Betrugsfällen. Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Zwar müssen die EU-Länder Geld, das die Empfänger missbräuchlich einsetzen, wieder einziehen. Sie müssen es jedoch nicht an den EU-Haushalt zurückzahlen. Das bedeutet, dass der Schutz der EU-Finanzen erhebliche Lücken lässt.

Der Aufbaufonds wurde im Februar 2021 als ein einmaliges, zeitlich befristetes Programm aufgelegt, um die EU-Länder bei der Erholung von der Corona-Pandemie und beim Aufbau widerstandsfähiger Volkswirtschaften zu unterstützen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten müssen Betrug, der die finanziellen Interessen der EU schädigt, gemeinsam bekämpfen. Die Behörden der EU-Länder müssen der Kommission gegenüber nachweisen, dass ihre Systeme für die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug wirksam funktionieren.

"Die EU und ihre Länder hätten angesichts der Größe des Aufbaufonds und seines 'neuen Finanzierungsmechanismus" sowie der Rufschädigung, die durch Betrug entsteht, eine wirksamere Betrugsbekämpfung einrichten müssen", so Katarína Kaszasová, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es kommt in der EU nach wie vor zu Betrug mit Geldern aus dem Fonds aufgrund lückenhafter Regeln für die Wiedereinziehung von Mitteln, unvollständiger Daten über Betrug und Problemen bei der Meldung von Vorfällen."

Die Prüfer stellten fest, dass die in der ARF-Verordnung festgelegten Vorgaben für die Betrugsbekämpfung der Mitgliedstaaten nicht genau genug waren. Die EU-Kommission habe später versucht, dies in den mit den EU-Ländern geschlossenen bilateralen Finanzierungsabkommen durch striktere Vorgaben auszugleichen, doch sei immer noch nicht klar genug geregelt, welche Betrugskontrollen auf nationaler Ebene durchgeführt werden sollten. Zwar könnten Kontrollen der nationalen Systeme durch die Kommission zu Verbesserungen führen, doch sei sie im Falle der ARF nicht sehr gründlich vorgegangen. So hätten die Kontrollen nicht die Verantwortlichkeiten aller mit der ARF befassten nationalen Behörden abgedeckt. Außerdem habe die Kommission in zehn Ländern die Kontrollen erst vorgenommen, nachdem die ersten Zahlungen schon erfolgt waren, und damit zu einem Zeitpunkt, als noch nicht klar war, ob die Betrugsbekämpfungssysteme auch wirksam funktionierten.

Die EU-Länder hätten Maßnahmen gegen Betrug bei den ARF-Mitteln ergriffen, doch seien diese häufig zu spät gekommen. Außerdem habe es Schwächen bei der Aufdeckung gegeben. So hätten viele Länder Data-Mining- und Analysetools nicht genug genutzt, obwohl es sich dabei – zusammen mit Kontrollen und "Whistleblowing" durch Hinweisgeber – um die wirksamsten Mittel zur Aufdeckung von Betrug handele.

Aufgrund der Lückenhaftigkeit der Daten zum ARF-Betrug habe die EU-Kommission Probleme dabei, selbst gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen und zu überwachen, was vonseiten der EU-Länder getan werde. Es gebe keine festen Standards für die Meldung von Betrugsverdachtsfällen an die Kommission. Die Länder wendeten daher verschiedene Kriterien an, um zu bestimmen, ob ein solcher Betrug vorliege, und meldeten somit Verdachtsfälle unterschiedlich. Das Ausmaß des ARF-Betrugs lasse sich daher nicht genau abschätzen.

Anders als bei anderen EU-Programmen müssten die EU-Länder Geld, das sie wieder eingezogen hätten, nicht an den EU-Haushalt zurückerstatten. Geld fließe nur zurück, wenn die Kommission die nationalen Wiedereinziehungen für unzureichend halte und daher Geld selbst einziehe. Diese Option werde aber in Zukunft möglicherweise wegfallen, da die ARF Ende des Jahres auslaufe und es somit keinen Meldemechanismus für Betrugsfälle und erfolgte Einziehungen der EU-Länder mehr gebe. Dies gebe insofern Anlass zur Sorge, als die größten Investitionen in die letzten Monate der ARF-Laufzeit fallen werden und somit die Korrekturen bei Betrug erst nach diesem Zeitpunkt möglich wären.

Hintergrundinformationen

Betrug zum Nachteil der EU-Finanzen wird definiert als jede vorsätzliche Handlung, die zur Veruntreuung oder unrechtmäßigen Einbehaltung von Mitteln aus dem EU-Haushalt oder aus im Namen der EU verwalteten Haushalten führt. Die nationalen Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger können ARF-Betrug über mehrere Kanäle melden, zum Beispiel über die EU-Kommission, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Dem im März 2025 veröffentlichten EUStA-Jahresbericht 2024 zufolge hat die EUStA seit Anlaufen der ARF in 307 Betrugsfällen im Zusammenhang mit der ARF Ermittlungen geführt. Im Juli 2025 hat die EU-Kommission in einem Weißbuch die Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU angekündigt.

Die Prüfer untersuchten die Wirksamkeit der Betrugsbekämpfungssysteme für die ARF der EU-Kommission und von vier EU-Ländern: Dänemark, Spanien, Italien und Rumänien. Sie sprechen der Kommission mehrere Empfehlungen aus, die für die ARF, aber auch ähnliche künftige Programme gelten, bei denen die Zahlungen nicht kostengebunden sind. Sie empfehlen der Kommission, die Kontrollen der nationalen Betrugsbekämpfungssysteme für die ARF dringend weiter zu verschärfen, die Meldung mutmaßlichen ARF-Betrugs zu verbessern, effektivere Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und bei künftigen ähnlichen Programmen Mindestanforderungen für die Betrugsbekämpfung festzulegen, die die EU-Länder erfüllen müssen.

Der Sonderbericht 06/2026 "Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit der ARF: Die Arbeiten laufen" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer: (+352) 621 552 224

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