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(Pressemitteilung) Nächster EU-Haushalt 2028–2034: EU-Prüfer nehmen Stellung zum Finanzierungsinstrument "Europa in der Welt" und zum Katastrophenschutzverfahren der Union

(Pressemitteilung) Nächster EU-Haushalt 2028–2034: EU-Prüfer nehmen Stellung zum Finanzierungsinstrument "Europa in der Welt" und zum Katastrophenschutzverfahren der Union
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Pressemitteilung

Luxemburg, 10. Februar 2026

Nächster EU-Haushalt 2028–2034: EU-Prüfer nehmen Stellung zum Finanzierungsinstrument "Europa in der Welt" und zum Katastrophenschutzverfahren der Union

Der Europäische Rechnungshof hat heute zwei Stellungnahmen zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 abgegeben. Die erste betrifft die neue Verordnung über das Instrument "Europa in der Welt"; die zweite das EU-Katastrophenschutzverfahren sowie die Unterstützung für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen. In den beiden entsprechenden Vorschlägen hat die EU-Kommission dargelegt, wie die EU während der Dauer des nächsten langfristigen EU-Haushalts ihre Außenpolitik, ihre Reaktion auf Krisen und ihre Notfallvorsorge finanzieren könnte.

Die vorgeschlagene Verordnung über das Instrument Europa in der Welt soll 2028 in Kraft treten und mehrere außenpolitische Instrumente aus dem Zeitraum 2021–2027 zusammenführen. Dazu gehören internationale Partnerschaften, die Europäische Nachbarschaftspolitik, Heranführungshilfe, Fazilitäten für die Ukraine, den Westbalkan und die Republik Moldau sowie Mittel für humanitäre Hilfe. Die EU-Kommission schlägt vor, 200,3 Milliarden Euro für den Zeitraum 2028–2034 bereitzustellen (was einer nominalen Aufstockung um rund 70 % gegenüber dem derzeitigen MFR entspricht), davon 25 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe.

"Europa in der Welt" würde den Wiederaufbau und die Heranführungshilfe für die Ukraine umfassen und dazu dienen, weitere öffentliche und private Investitionen zu mobilisieren. Bis zu 100 Milliarden Euro könnten entweder als Darlehen bereitgestellt werden oder aber – über die Ukrainereserve – als Zuschüsse oder als Mittelausstattung für Haushaltsgarantien.

Die Prüfer weisen auf mögliche Folgen des Vorschlags hin, die sich auf das Finanzmanagement von EU-Mitteln auswirken könnten.

  • Die vorgeschlagene Mittelzuweisung in Höhe von 200,3 Milliarden Euro werde durch keine quantitative Analyse untermauert. Der Vorschlag biete die Flexibilität, Mittel auf verschiedene geografische Gebiete und politische Ziele umzuverteilen. Gleichzeitig könne dies aber auch zu einem wenig zielgerichteten Ansatz bei der Finanzierung führen oder die Vorhersehbarkeit der Beträge einschränken, die für die Partnerländer verfügbar wären.
  • Das große Volumen der für die Ukraine vorgesehenen zinsvergünstigten Darlehen würde die Kreditaufnahme der EU erhöhen, und ohne Dotierung würden Verluste direkt durch den im EU-Haushalt vorgesehenen "Handlungsspielraum" gedeckt, was ein erhebliches Risiko mit sich brächte.
  • Sofern keine sehr präzisen Regeln aufgestellt würden, könnte die größere Flexibilität bei der Umsetzung – und insbesondere die Möglichkeit der Direktvergabe für strategische Investitionen – den Prüfern zufolge die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung schwächen.
  • Dass es privaten Einrichtungen ermöglicht werden soll, sich an der Verwaltung von Haushaltsgarantien zu beteiligen, könne für den EU-Haushalt eine größere Gefahr potenzieller Verbindlichkeiten ("Eventualverbindlichkeiten") bedeuten.

Die Prüfer fordern die Kommission ferner nachdrücklich auf, die bisherigen Erfahrungen zu nutzen, um bei der Gestaltung "leistungsbasierter Pläne" mit den Erweiterungsländern und östlichen Nachbarschaftspartnern die Leistungsorientierung, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu verbessern. Besonders wichtig sei dies in Fällen, in denen die Finanzierung nicht mit Kosten verknüpft sei. Darüber hinaus stellen sie fest, dass trotz der hohen Beträge, um die es geht, das Verfahren zur Annahme von "politikbasierten Darlehen" und "leistungsbasierten Plänen" nur eine geringe formelle Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates vorsieht. Da einige Durchführungsstellen dem Rechnungshof wiederholt nur beschränkten Zugang zu Prüfungsunterlagen eingeräumt haben, empfehlen die Prüfer schließlich, die Prüfungsrechte des Europäischen Rechnungshofs ausdrücklich in die neue Verordnung aufzunehmen.

Die EU-Kommission will das Katastrophenschutzverfahren der Union im Zeitraum 2028–2034 weiterführen, allerdings mit einem deutlich größeren Budget und einem breiteren Anwendungsbereich. So umfasst der Vorschlag die Bereitstellung von Mitteln für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen durch dasselbe Instrument sowie eine mögliche Ausweitung der Beteiligung auf Nicht-EU-Länder. Außerdem würde ein neues "EU-Zentrum für Krisenkoordination" eingeführt, und Zuschüsse würden standardmäßig als nicht an Kosten geknüpfte Finanzierungen bereitgestellt. Die vorläufig angegebene Mittelausstattung für das Katastrophenschutzverfahren und die Unterstützung bei gesundheitlichen Notlagen beläuft sich auf insgesamt 10,7 Milliarden Euro.

Die Prüfer äußern Bedenken in Bezug auf

  • die Komplementarität des Vorschlags mit anderen EU-Programmen;
  • das Fehlen einer Kostenanalyse, die die Aufstockung des Budgets rechtfertigen würde;
  • die Auswirkungen einer breiten Flexibilität ohne vorab festgelegte Mittelzuweisungen zwischen Katastrophenschutz und gesundheitlichen Notlagen sowie zwischen Prävention, Vorsorge und Bewältigung.

Sie hinterfragen auch, wie die Plattform zur Krisenkoordinierung im Zusammenspiel mit bestehenden Strukturen funktionieren würde, weisen auf Schwächen bei den Leistungsindikatoren hin, warnen vor Compliance-Risiken im Zusammenhang mit nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen und fordern, dass ihre Prüfungsrechte in der neuen Verordnung ausdrücklich verankert werden.

Hintergrundinformationen

Im Rahmen der Vorbereitungen für den nächsten langfristigen EU-Haushalt hat die Europäische Kommission am 16. Juli 2025 eine Reihe von Legislativvorschlägen zu den Haushaltsvorschriften und Finanzinstrumenten der EU vorgelegt. Der Rat und das EU-Parlament haben sich im Vorfeld ihrer eigenen Prüfung der Vorschläge an den Rechnungshof gewandt. In diesem Zusammenhang leisten die EU-Prüfer unabhängige fachliche Beratung zu den vorgeschlagenen Verordnungen.

Die heute veröffentlichten Stellungnahmen sind Teil einer umfassenderen Reihe, in der die Vorschläge für den MFR 2028–2034 untersucht werden. Der Europäische Rechnungshof hat bereits Stellungnahmen zu den Vorschlägen betreffend den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, Horizont Europa, die MFR-Verordnung, die neuen Eigenmittel der EU, und die neue Gemeinsame Agrarpolitik abgegeben. Weitere Stellungnahmen zu den Vorschlägen für den MFR werden im Februar und im März 2026 veröffentlicht. Alle Stellungnahmen werden auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zuerst auf Englisch und kurz darauf in den sonstigen EU-Sprachen veröffentlicht.

Links zum Thema

Stellungnahme 07/2026 zu "Europa in der Welt"

Stellungnahme 06/2026 über das Katastrophenschutzverfahren der Union

Contact:

ECA press office: press@eca.europa.eu

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