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Der Bericht der EU über die Rechtsstaatlichkeit bleibt noch hinter seinen Möglichkeiten zurück

Der Bericht der EU über die Rechtsstaatlichkeit bleibt noch hinter seinen Möglichkeiten zurück
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Der Bericht der EU über die Rechtsstaatlichkeit bleibt noch hinter seinen Möglichkeiten zurück

  • Regelmäßige Berichterstattung über die Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Vorbeugemaßnahme.
  • Die EU-Kommission sollte ihre Methodik und ihren Bewertungsansatz klarstellen.
  • Empfehlungen aus dem Bericht werden in den EU-Ländern bisher kaum aufgegriffen.

Seit 2020 gehört der jährliche "Bericht über die Rechtsstaatlichkeit" zu den Instrumenten, mit denen die EU die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Ländern bewahren will. Der Bericht hat eine vorbeugende Funktion: Die Entwicklungen in der gesamten EU sollen beobachtet werden, damit Probleme frühzeitig gelöst werden können. In einer heute veröffentlichten Analyse betont der Europäische Rechnungshof, dass ein besseres Zusammenwirken des Berichts mit anderen Instrumenten erreicht werden müsse und dass nur wenige Empfehlungen des Berichts von den EU-Ländern umgesetzt werden.

Der Bericht spiegelt die Einschätzung der Europäischen Kommission zu wichtigen Entwicklungen bei der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Ländern wider. Er gliedert sich in vier Themenbereiche: Justizsysteme, Voraussetzungen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Da der Bericht nicht rechtsverbindlich ist, sei die Mitarbeit der EU-Länder entscheidend, so die Prüfer. Seit 2022 enthält der Bericht auch Empfehlungen an die EU-Länder, deren Umsetzungsstand von der Kommission verfolgt wird.

"Die Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip der Europäischen Union, dessen strikte Wahrung von zentraler Bedeutung ist. Wissenschaftler, die Zivilgesellschaft und internationale Organisationen haben jedoch von Rückschritten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und sogar von systematischen Verstößen in einigen EU-Ländern berichtet, worauf die EU mit verstärkter Kontrolle reagiert hat", so Laima Liucija Andrikienė, das für die Analyse zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Als Prüfer der EU weisen wir darauf hin, dass von 2022 bis 2023 nur ein Zehntel der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit vollständig umgesetzt wurde. Etwas mehr als die Hälfte wurde zumindest teilweise umgesetzt, aber bei mehr als einem Drittel sind keinerlei Fortschritte zu verzeichnen."

Die Prüfer betonen auch, dass die Umsetzung einiger Empfehlungen gut koordinierte Anstrengungen über mehrere Jahre hinweg erfordern könnte und dass den EU-Ländern dabei eine Schlüsselrolle zukomme. Der Bericht erscheint jährlich und deckt lediglich die aktuellen Entwicklungen des Vorjahres ab. Die Prüfer weisen jedoch auf die Möglichkeit hin, in der bevorstehenden fünften Ausgabe auch breitere, mehrjährige Trends aufzuzeigen.

Außerdem könnte nach Auffassung der Prüfer klarer nachgewiesen werden, wie die Europäische Kommission ihre Bewertung durchführt, wie sie entscheidet, welche Probleme geprüft werden, und wie sie deren Schweregrad einordnet. Auch unterschieden sich die im Bericht verwendeten Begriffe zur Einstufung von Problemen bei der Rechtsstaatlichkeit von jenen, die für andere Rechtsstaatlichkeitsinstrumente der EU verwendet würden. So sei beispielsweise die Formulierung "ernsthafte Bedenken" im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit nicht gleichbedeutend mit einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der Werte im Rahmen des Verfahrens, das in Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehen sei. Sie entspreche auch nicht einem "Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit" gemäß der sogenannten Konditionalitätsverordnung.

Schließlich könnte nach Auffassung der Prüfer die Methodik, nach der die Kommission den Bericht erstellt, transparenter gemacht werden. Zwar sei diese teils öffentlich zugänglich, doch könne sie weiterentwickelt und in größeren Teilen zugänglich gemacht werden, um ein besseres Verständnis des Bewertungsansatzes zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen

Die Rechtsstaatlichkeit ist ein universeller Grundsatz des guten Regierens und einer der Grundwerte der EU. Die EU nutzt verschiedene Verfahren, Maßnahmen und Instrumente, um die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu wahren. Der jährliche Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit ist eines der jüngsten Instrumente. Er wurde 2020 erstmals veröffentlicht.

In der Analyse 02/2024 wird erläutert, welche Rolle der Bericht innerhalb des Instrumentariums der EU für die Rechtsstaatlichkeit spielt, wie er erstellt und weiterverfolgt wird. Mit der Analyse soll ein besseres Verständnis des Stellenwerts des Berichts im EU-Rechtsstaatlichkeitsgefüge insgesamt vermittelt werden. Die Analyse ist kein Prüfungsbericht, sondern stützt sich auf öffentlich verfügbare Informationen und auf Material, das speziell für diesen Zweck zusammengetragen wurde. Sie zielt nicht darauf ab, Prüfungssicherheit zu liefern oder neue Empfehlungen zu formulieren.

Die Analyse 02/2024 "Die Berichterstattung der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar und ergänzt den am 22. Februar 2024 veröffentlichten Sonderbericht 03/2024 über den Rechtsstaatlichkeits-Rahmen für den Schutz der finanziellen Interessen der EU.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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