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Zusätzliche 6 Milliarden Euro für den Westbalkan brauchen bessere Absicherung

Zusätzliche 6 Milliarden Euro für den Westbalkan brauchen bessere Absicherung
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Zusätzliche 6 Milliarden Euro für den Westbalkan brauchen bessere Absicherung

  • Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung einer "Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan" vor.
  • Hauptziel ist die schnellere soziale und wirtschaftliche Angleichung dieser Länder an die EU.
  • Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben den Rechnungshof um Stellungnahme zu dem Vorschlag gebeten.

Eine 6 Milliarden Euro schwere "Reform- und Wachstumsfazilität" soll den Ländern des westlichen Balkans helfen, die Voraussetzungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt der Europäische Rechnungshof, diese zusätzlichen EU-Mittel besser abzusichern.

Die wirtschaftliche Annäherung zwischen den sechs Ländern des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) und der EU wird seit vielen Jahren als unzureichend bewertet. Im vergangenen November schlug die Europäische Kommission daher vor, als Komponente eines neuen Wachstumsplans für die Region ein spezifisches Finanzierungsinstrument – die "Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan" – einzurichten. Mit Blick auf einen künftigen EU-Beitritt soll die Fazilität das Wirtschaftswachstum ankurbeln sowie die sozioökonomische Annäherung an die EU-Länder und die Angleichung an die Werte und Rechtsvorschriften der EU beschleunigen.

Die EU-Prüfer begrüßen die Einführung strengerer Finanzierungsvoraussetzungen, indem Zahlungen an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft würden, die jedes der Länder in seinen Reformprogrammen verankern müsse. "Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Auszahlungsbedingungen nicht ambitioniert genug sind und die Indikatoren möglicherweise nicht hinreichend klar und messbar. Auch ist es nach wie vor schwierig, die Nachhaltigkeit der Reformen zu gewährleisten, insbesondere angesichts der schwachen Verwaltungskapazitäten in der Region", so Laima Liucija Andrikienė, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Außerdem sollte die Europäische Kommission nicht nur Anmerkungen machen können, sondern auch die Möglichkeit haben, die Regierungen der Westbalkanländer zu einer Überarbeitung und Anpassung ihrer Reformpläne zu verpflichten." Die EU-Prüfer legen der Kommission auch nahe, Leitlinien auszuarbeiten, die bei der Bewertung der in den Reformprogrammen festgelegten Auszahlungsbedingungen als Orientierungshilfe dienen können.

Im Rahmen der Fazilität ist für den Zeitraum 2024–2027 eine Unterstützung in Höhe von bis zu 6 Milliarden Euro (2 Milliarden Euro an Hilfszahlungen, die nicht rückerstattet werden müssen, und 4 Milliarden Euro an Darlehen) vorgesehen. Die EU hat den sogenannten Heranführungsländern (einschließlich der Türkei) im Rahmen ihres derzeitigen Haushalts bereits mehr als 14 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Wie die Prüfer betonen, bedeuten die über die Fazilität bereitzustellenden Beträge also eine erhebliche Erhöhung (um mehr als 40 %) der für die Länder des Westbalkans bis 2027 vorgesehenen Mittel. Sowohl im Vorschlag zur Einrichtung der Fazilität als auch im Wachstumsplan werde begründet, warum sich die Volkswirtschaften des westlichen Balkans weiter an die EU annähern müssten, so die Prüfer. Außerdem würden die Vorteile hervorgehoben, die die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Region mit sich brächten. Es gebe dazu aber weder eine Folgenabschätzung noch ein einschlägiges Analysedokument. Die Prüfer sähen sich daher nicht in der Lage, die Erfolgschancen der geplanten Unterstützung in Höhe von 6 Milliarden Euro zu beurteilen. Schließlich schlagen die Prüfer vor, einige Bestimmungen in Bezug auf die Prüfungsrechte des Europäischen Rechnungshofs sowie den Zugang zu Daten und Unterlagen präziser zu formulieren, damit eine korrekte Aufsicht gewährleistet werden kann.

Hintergrundinformationen

Die in dieser Pressemitteilung verwendete Bezeichnung "Kosovo" lässt Statusfragen unberührt und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Am 8. November 2023 schlug die EU-Kommission die Einrichtung einer Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan vor, die Teil eines neuen Wachstumsplans für die Region ist. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der EU ersuchten den Rechnungshof um Stellungnahme zu dem Vorschlag, wobei der Rat den 9. Februar 2024 als Zieldatum festsetzte.

Die Stellungnahme 01/2024 ist in englischer Sprache auf der Website des Rechnungshofs abrufbar; weitere EU-Sprachen folgen demnächst.

Siehe auch den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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