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Praktika für junge Menschen: Lernen und Geld verdienen? Hinweis für die Medien

Praktika für junge Menschen: Lernen und Geld verdienen?

  • Veröffentlichung am Dienstag, 6. Februar 2024, um 17.00 Uhr (MEZ)
  • Interviews auf Anfrage

Der Europäische Rechnungshof veröffentlicht am Dienstag, dem 6. Februar 2024, eine Analyse zu EU-Maßnahmen im Hinblick auf Praktika für junge Menschen.

Hintergrund

Ein Praktikum bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit Arbeitserfahrungen zu sammeln, und stellt für immer mehr junge Menschen in Europa ein wichtiges Sprungbrett dar, das häufig auch zu einer ersten Arbeitsstelle führt. Aus dem EU-Haushalt werden über verschiedene Programme Mittel für Praktika bereitgestellt, und die EU verfügt über unverbindliche Bestimmungen ("Soft Law") in diesem Bereich. Im Jahr 2014 richtete der Rat der EU eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Qualität von Praktika. Diese Empfehlung betraf u. a. Lernziele, Praktikumsvereinbarungen und Arbeitsbedingungen, jedoch nicht die Frage der Vergütung, die zu anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Jugendorganisationen führt. Der Rat wird diese Mindestanforderungen voraussichtlich 2024 aktualisieren.

Die Analyse des Hofes wird einen Überblick über den allgemeinen Stand der EU-Praktika und -Maßnahmen (einschließlich der EU-Finanzierung) vermitteln und Informationen dazu enthalten, wie Praktika in den 27 Mitgliedstaaten geregelt sind und wie die Qualität der Praktika bestimmt wird. Die Analyse deckt ein ganzes Jahrzehnt ab, da die Prüfer den Zeitraum von 2013 – als das wichtige Instrument der Jugendgarantie ins Leben gerufen wurde – bis Mitte 2023 untersucht haben. In der Analyse werden die wichtigsten Trends und Anliegen sowie künftige Herausforderungen und Chancen thematisiert. Für einige Länder (z. B. Frankreich, Irland und Portugal) ebenso wie für die EU-Organe, darunter die Organe in Brüssel und Luxemburg, werden Beispiele angeführt.

Für die Presse

  • Die Analyse und die Pressemitteilung werden am Dienstag, dem 6. Februar 2024, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für diese Analyse zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Eva Lindström.
  • Es sind Interviews möglich (je nach verfügbaren Terminen).
  • Für Erklärungen und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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