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Bundespressekonferenz: FREIE WÄHLER stellen in Berlin die Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz vor

Bundespressekonferenz: FREIE WÄHLER stellen in Berlin die Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz vor
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Aiwanger: „Diese pauschalen Eingriffe in Freiheitsrechte und Wirtschaft sind zu undifferenziert. Es geht auch weniger radikal.“

Die FREIE WÄHLER Bundesvereinigung geht am Donnerstag, 22. April 2021, mit der bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes bei einer Bundespressekonferenz (BPK) in Berlin an die Öffentlichkeit.

Auf dem Podium sitzen Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER, Dr. Joachim Streit, Chef der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz und Prof. Niko Härting (Härting Rechtsanwälte Berlin). Beginn der Pressekonferenz, die von der BPK organisiert und geleitet wird, ist um 12 Uhr.

Aiwanger: „Das geplante Infektionsschutzgesetz ist zu pauschal, undifferenziert und radikal. Es geht auch niederschwelliger, mit mehr Kompetenz bei Ländern und Kommunen, so wie momentan. Alles was der Bund jetzt beschließt, können auch Länder und Kommunen beschließen, wenn es vor Ort sinnvoll ist. Wenn es nicht sinnvoll oder verhältnismäßig ist, wäre es ein Unding, wenn es der Bund trotzdem zentralistisch durchexerziert. Wir müssen diese Übergriffigkeit des Bundes auf Bürgerrechte und Wirtschaft juristisch abwenden. Die Kluft zwischen Regierung und Bürger würde ansonsten noch größer, auch zum Schaden der Demokratie.“

Streit: „Die Landräte als Chefs der Gesundheitsämter haben den besseren Blick für die Lage und Maßnahmen, die vor Ort nötig sind. Diese Kompetenz muss auch in Zukunft weiter bestehen bleiben und genutzt werden. Der weit entfernte und theoretische Blick von Berlin reicht hierzu nicht aus." Streit weiter: „Die Pläne aus Berlin haben nichts mit der Realität zu tun, tragen nicht zur Reduktion der Inzidenz bei und verstören die Menschen. Die Verlagerung von Corona-Befugnissen nach Berlin widerspricht zudem dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach der Bund nur dann regulativ eingreifen darf, wenn die Möglichkeit der Länder und Kommunen nicht ausreichen, die Pandemielage zu lösen. Das ist aber nicht der Fall. Denn die Kommunen haben bewiesen, dass sie in der Lage sind mit Inzidenzen auch über Werten von 200 zu Recht zu kommen.“

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung
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