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Porsche Taycan: LG Osnabrück sieht zu geringe Reichweite als möglichen Sachmangel

Porsche Taycan: LG Osnabrück sieht zu geringe Reichweite als möglichen Sachmangel
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am Landgericht Osnabrück einen wichtigen Zwischenerfolg für einen Käufer eines Porsche Taycan erzielt. In einem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 8. April 2026 (Az. 5 O 1312/25) macht das Gericht deutlich, dass eine erhebliche Unterschreitung der beworbenen Reichweite des Elektroautos einen Sachmangel darstellen kann. Das ist für viele Taycan-Fahrer relevant, weil das Modell seit längerem wegen verschiedener technischer Probleme in der Kritik steht. Dr. Stoll & Sauer bewertet den Beschluss als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher: Reichweitenprobleme bei einem hochpreisigen E-Auto lassen sich nicht einfach als bloße Einzelwahrnehmung abtun. Betroffene Porsche-Kunden können ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei prüfen lassen.

LG Osnabrück nimmt Reichweitenprobleme beim Taycan ernst

Bemerkenswert an dem Beschluss ist vor allem, dass das Landgericht Osnabrück seine frühere Einschätzung geändert hat. Während das Gericht zunächst noch Zweifel am Vortrag des Klägers hatte, sieht es die Schilderung der Reichweitenprobleme nun als ausreichend an, um den Fall weiter aufzuklären. Das ist für betroffene Käufer ein wichtiger Punkt. Denn damit ist der Weg frei für eine Beweisaufnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Zugleich macht das Gericht klar: Wenn ein Porsche Taycan die vom Hersteller beworbenen WLTP-Werte deutlich verfehlt, kann darin ein Mangel liegen. WLTP ist das standardisierte Prüfverfahren, mit dem unter festgelegten Bedingungen unter anderem die Reichweite von Elektroautos ermittelt wird. Gerade bei einem E-Auto wie dem Taycan ist die Reichweite keine Nebensache, sondern ein zentrales Kaufargument.

Worum es im Verfahren konkret geht

Im Verfahren geht es um einen Porsche Taycan 4 Cross Turismo. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Kläger Daten aus dem Bordcomputer herangezogen. Bei einem Ladestand von 80 Prozent sei eine Reichweite von 294 Kilometern angezeigt worden. Auf 100 Prozent hochgerechnet ergibt sich daraus eine deutliche Abweichung von rund 24 Prozent gegenüber dem von Porsche angegebenen kombinierten WLTP-Wert von 482 Kilometern. Genau diese Abweichung hält das Gericht für relevant.

Für Verbraucher besonders wichtig: Das Gericht verlangt nicht, dass Käufer bereits zu Beginn des Prozesses ein eigenes Privatgutachten vorlegen. Es reicht, wenn sie ihre Beanstandungen nachvollziehbar schildern und dafür tatsächliche Anhaltspunkte haben. Nach Auffassung des LG Osnabrück können dafür auch Daten aus dem normalen Fahrbetrieb herangezogen werden.

Diese Probleme stehen beim Porsche Taycan besonders im Fokus

Beim Porsche Taycan stehen aus Sicht betroffener Käufer derzeit vor allem diese Punkte im Raum:

  • deutliche Abweichungen zwischen beworbener und tatsächlich erreichbarer Reichweite
  • Einschränkungen der Alltagstauglichkeit eines hochpreisigen Elektroautos
  • Ausfälle von Display- und Navigationsfunktionen
  • technische Fragen rund um Hochvoltbatterie und Batteriealterung
  • weitere Mängel, die Nutzung, Komfort und Fahrzeugwert beeinträchtigen können

Im Verfahren vor dem LG Osnabrück geht es neben der Reichweite auch um Probleme mit dem Navigationsgerät. Nach dem Vortrag des Klägers falle das System etwa bei jeder sechsten bis siebten Fahrt aus. Das Fahrzeug müsse dann ausgeschaltet werden, damit das Navigationssystem neu starte. Ein erneuter Startversuch sei erst nach zehn bis fünfzehn Minuten möglich und nicht immer erfolgreich. Auch diesen Vortrag hält das Gericht inzwischen für konkret genug, um ihn durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Sachverständigengutachten soll Klarheit bringen

Das LG Osnabrück will nun ein schriftliches Gutachten einholen. Der Sachverständige soll insbesondere prüfen, ob der Porsche Taycan 4 Cross Turismo die angegebenen WLTP-Werte von 482 Kilometern elektrischer Reichweite und 589 Kilometern innerorts tatsächlich erreicht. Außerdem soll bei der Untersuchung ausdrücklich berücksichtigt werden, dass Batteriezellen im Laufe der Zeit an Kapazität verlieren können. Zusätzlich soll geklärt werden, ob das Navigationsgerät während der Fahrt ausfällt, wie häufig dies geschieht und was erforderlich ist, damit es wieder funktioniert.

Für betroffene Verbraucher ist das ein wichtiger Schritt. Denn damit scheitert der Fall nicht an formalen Einwänden, sondern wird nun technisch aufgeklärt.

Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist der Beschluss ein starkes Signal für Käufer des Porsche Taycan. Das Gericht zeigt, dass die vom Hersteller beworbenen WLTP-Werte nicht bloß unverbindliche Werbung sein müssen. Werden diese Werte deutlich verfehlt, kann ein Sachmangel vorliegen.

Je nach Einzelfall kommen für betroffene Käufer insbesondere diese Ansprüche in Betracht:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz
  • Nachbesserung

Gerade bei einem hochpreisigen Elektroauto wie dem Porsche Taycan ist die Reichweite von zentraler Bedeutung. Wenn das Fahrzeug die versprochenen Werte deutlich verfehlt und zugleich weitere technische Auffälligkeiten zeigt, sollten Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in großen Verfahren gegen Konzerne wie Mercedes-Benz und Meta.

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