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Dr. Stoll & Sauer verklagt Opel wegen mangelnder Reichweite beim Corsa E

Dr. Stoll & Sauer verklagt Opel wegen mangelnder Reichweite beim Corsa E
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Wegen massiver Reichweitenabweichungen beim Elektroauto Opel Corsa-e hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage gegen die Adam Opel GmbH und einen Opel-Vertragshändler eingereicht. Nach Darstellung der Kanzlei schafft das Fahrzeug im Alltagsbetrieb nur rund 120 Kilometer – weniger als ein Drittel der vom Hersteller beworbenen 336 Kilometer nach WLTP-Norm. Vor dem Landgericht Amberg wirft die Kanzlei Opel vor, Käufer mit unrealistischen Angaben in die Irre geführt zu haben. Dr. Stoll & Sauer verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrags, die Feststellung von Schadensersatzpflichten und die Erstattung vorgerichtlicher Kosten. Der Fall gilt als Signalverfahren für die Frage, ob Hersteller künftig realitätsnähere WLTP-Angaben machen müssen. Betroffene können ihre Ansprüche im E-Mobilitäts-Online-Check kostenlos prüfen lassen.

Warum Reichweitenangaben bei E-Autos entscheidend sind

Die Reichweite ist das wichtigste Kaufkriterium bei Elektroautos, doch die offiziell nach WLTP-Norm ermittelten Werte halten in der Praxis oft nicht, was sie versprechen. Das wirkt sich unmittelbar auf Routenplanung, Ladezeiten und Alltagstauglichkeit aus – und damit auf den realen Nutzwert des Fahrzeugs.

Beim Opel Corsa-e wurde eine kombinierte WLTP-Reichweite von 336 Kilometern angegeben, innerorts bis zu 409 Kilometer. Tatsächlich sind nach Erfahrung des Klägers jedoch nur etwa 120 Kilometer erreichbar – eine Abweichung von rund 70 Prozent. Diese Diskrepanz ist nach Ansicht der Kanzlei ein erheblicher Sachmangel, da das Fahrzeug die zugesicherte Leistung nicht erbringt und somit im täglichen Gebrauch stark eingeschränkt ist.

Opel-Klage zum Corsa E im Überblick

Die E-Mobilität gilt als zentrale Säule des Umstiegs von Verbrenner- auf Elektrofahrzeuge. Umso wichtiger sind korrekte Angaben zur Reichweite – sie entscheiden über Kauf, Alltagstauglichkeit und Vertrauen der Verbraucher.

  • Fahrzeug: Opel Corsa-e, Erstzulassung 15.04.2021, Übergabe an den Kläger am 22.05.2024, Kaufpreis 17.970 Euro
  • WLTP-Angabe laut EG-Übereinstimmung: 336 km kombiniert / bis 409 km innerorts – tatsächlich rund 120 km
  • Weitere Defekte: wiederholte Fehlermeldung „Systemfehler Elektroantrieb“, mehrere Werkstattaufenthalte ohne Abhilfe
  • Vorgerichtlich: Fruchtlose Nachbesserungsversuche, Rücktrittserklärung im Mai 2025, Klageerhebung am 28. August 2025
  • Verklagte Parteien: Adam Opel GmbH (Hersteller) und ein Opel-Vertragshändler aus Amberg
  • Rückzahlung des Kaufpreises (17.970 Euro) Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs, inklusive Verzinsung
  • Feststellung der Verpflichtung von Opel zu weiterem Schadensersatz wegen Mängeln an Batterie und Elektroantrieb.

Rechtliche Bewertung des Elektrogate-Falls Opel

Nach Einschätzung der Kanzlei zeigt der Fall, dass viele Hersteller von Elektrofahrzeugen mit WLTP-Werten werben, die unter realen Bedingungen nicht erreichbar sind. Es wird im Grundsatz mehr versprochen als tatsächlich eingehalten wird. Es bestehen für den Verbraucher deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit unionsrechtlichen Typgenehmigungs- und Produktsicherheitsvorschriften) sowie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Entscheidend sei, dass die tatsächliche Beschaffenheit – insbesondere Reichweite und Energieverbrauch – erheblich von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit abweiche.

Während frühere Gerichte eine Erheblichkeitsschwelle von etwa zehn Prozent annahmen, ist diese beim WLTP-Verfahren nach Ansicht der Kanzlei deutlich strenger zu bewerten, da der WLTP als realitätsnaher Prüfzyklus beworben wird. Wird eine WLTP-Reichweite um mehr als 60 Prozent verfehlt, liegt ein gravierender Mangel vor, der Rücktritt und Schadensersatz rechtfertigt. Betroffene Opel-Käufer oder Leasingnehmer sollten prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche zustehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist im E-Mobilitäts-Online-Check möglich.

Warum der Fall Opel über den Einzelfall hinausweist

Der Opel Corsa E bringt im Alltag rund 60 Prozent weniger Reichweite auf die Straße als in den Prospekten versprochen – ein Wert, der den Fall vor Gericht besonders brisant macht:

  • Verlässlichkeit von WLTP-Angaben: Wenn die reale Reichweite massiv von den Herstellerwerten abweicht, steht die Gebrauchstauglichkeit im Alltag infrage.
  • Technische Defekte: Wiederkehrende Systemfehler am Elektroantrieb weisen auf weitergehende Konstruktions- oder Qualitätsprobleme hin.
  • Informationsasymmetrie: Hersteller verfügen über umfangreiche Fahrzeugdaten und müssen diese im Streitfall offenlegen.

Mit der Klage gegen Opel setzt Dr. Stoll & Sauer ihre Strategie fort, Verbraucherrechte in der Elektromobilität konsequent durchzusetzen.

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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