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VW Skandal Sensation - OLG München nicht überzeugt vom Update, Beweispflicht beim Händler

Lahr (ots)

Es ist eine Sensation: Das Oberlandesgericht München ist in 5 von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Berufungsverfahren nicht allein durch den Vortrag des Händlers überzeugt, dass das Update wirkt. Es sieht die Beweislast dafür beim Händler.

Ist das Softwareupdate geeignet, um den Mangel wegen der Abgaswerte zu beheben? Das Oberlandesgericht München hat sich zu dieser in zahlreichen Gerichtsprozessen wegen des Abgasskandals heiß umstrittenen Frage geäußert. Der achte Senat des Gerichts äußerte sich in gleich fünf Berufungsverfahren, dass er davon derzeit nicht überzeugt sei. Erstinstanzlich waren die Klagen noch abgewiesen worden.

Diesen für die betroffenen Fahrzeugkäufer sehr günstigen Hinweis gab das Oberlandesgericht in Prozessen, die für Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt werden (Verfügungen von 20.06.2017 in den Verfahren 8 U 1706/17, 8 U 1707/17, 8 U 1710/17; 8 U 1711/17 und 8 U 1712/14). Besonders bemerkenswert ist, dass das Oberlandesgericht davon ausgeht, dass der Händler die Beweislast dafür trägt, dass das von Volkswagen entwickelte Update den Mangel beheben kann. Mit anderen Worten: Nicht die prozessierenden Fahrzeugkäufer müssen nachweisen, dass das Update den Mangel nicht behebt, sondern der Händler muss beweisen, dass das Softwareupdate funktioniert und keine Folgemängel nach sich zieht.

Diese Umverteilung mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken. Gerade bei der sehr komplexen technischen Frage, ob und wie das Softwareupdate wirkt, hat die vom OLG angenommene Verteilung der sog. Beweislast aber weitreichende Konsequenzen. Wenn dem Händler dieser Beweis misslingt, dann geht dies zu seinen Lasten. Er kann sich im Prozess dann nicht damit verteidigen, dass der Rücktritt, die Neulieferung oder auch die Minderung wegen der "einfachen" Mangelbeseitigung nicht berechtigt seien. Und in einer weiteren Situation greift diese Beweislastverteilung zugunsten der Fahrzeugkäufer ein: Wenn sich die Frage, ob das Update folgenlos den Mangel behebt, auch nicht durch nicht eindeutig klären lässt, dann geht dies ebenfalls zu Lasten des Händlers.

In den fünf Verfahren ist die Frage, ob das Update funktioniert aktuell aber trotzdem noch nicht entschieden. Das Oberlandesgericht hat angeordnet, dass ein Sachverständiger klären soll, ob das Softwareupdate den Stickoxidausstoß tatsächlich ausreichend reduzieren kann. Es soll auch geklärt werden, ob dies ohne negative Folgen für die Motorleistung, den Verbrauch oder den Motorverschleiß möglich ist. Und der Sachverständige soll klären, wie sich der Wiederverkaufswert von bereits upgedateten Fahrzeugen tatsächlich darstellt. Ein Gutachten wird ca. 40.000 Euro kosten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Verfahren federführend führt, teilt mit: "Es handelt sich um eine wegweisende Verfügung im VW Abgasskandal. Damit müssen die Händler jetzt nachweisen, dass das Update wirkt und nicht der Kunde. Wir führen ca. 3.200 Gerichtsverfahren bundesweit, in denen VW und die Händler nachweisen müssen, dass ihre Behauptungen stimmen. Es ist ein Meilenstein in der Rechtsprechung zum Abgasskandal"

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal mehr als 35.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits mehr als 3.200 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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