BR beantragt einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland
München (ots) - Der Bayerische Rundfunk hat am Mittwoch, den 25. Februar 2004, im Streit mit der Kabel Deutschland GmbH eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I beantragt. In dem Antrag wehrt sich der BR gegen eine Verlegung des Bayerischen Fernsehens im Kabelnetz München auf einen anderen Kanal als den bisherigen Kanal K 3. Der BR befürchtet, dass durch eine Verlegung, die im Großraum München ...