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BR Bayerischer Rundfunk

BR beantragt einstweilige Verfügung gegen Kabel Deutschland

München (ots)

Der Bayerische Rundfunk hat am Mittwoch, den
25. Februar 2004, im Streit mit der Kabel Deutschland GmbH eine
einstweilige Verfügung beim Landgericht München I beantragt.
In dem Antrag wehrt sich der BR gegen eine Verlegung des
Bayerischen Fernsehens im Kabelnetz München auf einen anderen Kanal
als den bisherigen Kanal K 3. Der BR befürchtet, dass durch eine
Verlegung, die im Großraum München circa 600.000 Haushalte betrifft,
die Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer des Bayerischen
Fernsehens beeinträchtigt werden und das BFS für viele seiner Kunden
nicht mehr auffindbar sein wird.
Der BR möchte durch seinen Antrag auf einstweilige Verfügung alle
Möglichkeiten ausschöpfen, seine Zuschauer vor Nachteilen beim
Kabelempfang zu schützen.
Da die bisher zwischen dem BR und der KDG geführten Verhandlungen
in dieser Sache kein zufriedenstellendes Ergebnis im Sinne der
Zuschauer erbracht hatten, sah sich der BR als Anwalt seiner Kunden
gezwungen, nunmehr auch alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
ots-Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7560

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BR Bayerischer Rundfunk
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Telefon: 089 / 5900 2176

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