Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter?
Wiesbaden (ots) - Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung. "Mieter besitzen in ihren vier Wände das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V ...