Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

Auf dem Autodach: Skiausrüstung leichte Beute für Diebe

Wiesbaden (ots)

Viele Wintersportler machen sich jetzt auf den Weg in den Urlaub. Die sperrigen Ski kommen dabei oft auf das Autodach. Doch das lockt Diebe an - und die gestohlene Ausrüstung ist meist nicht versichert. Das gilt auch, wenn sie in abgeschlossenen Dachboxen verstaut ist, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Diebe halten vor allem auf Parkplätzen und an Autobahnraststätten nach schneller Beute Ausschau. Mit teurer Skiausrüstung auf Dachgepäckträgern oder in Dachboxen haben sie dabei oft leichtes Spiel. "Skifahrer sollten das Auto während der Pause besser nicht oder nur kurz aus den Augen lassen", sagt Michael Urban, Experte für Sachschäden bei der R+V Versicherung. "Solche Diebstähle sind nicht nur ärgerlich. Sie kommen den Geschädigten auch teuer zu stehen. Denn die Skiausrüstung auf dem Autodach ist meist nicht versichert."

In Garage versichert

Der Grund: Ski, Stöcke und Gepäck sind nicht fest mit dem Auto verbunden. Deshalb deckt die Kfz-Kaskoversicherung den Diebstahl nicht ab. "Die Hausratversicherung springt zwar grundsätzlich für Diebstähle aus dem Auto ein. Das gilt aber nur, wenn das gestohlene Equipment 'unsichtbar' im Auto verstaut war, also im Kofferraum", erklärt R+V-Experte Urban. Wer das Auto samt Dachbox in einer geschlossenen Garage parkt, kann ebenfalls auf Erstattung hoffen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Lassen sich Dachgepäckträger nicht abschließen, ist noch größere Vorsicht geboten. Hier haben es die Diebe besonders leicht.
  • Reisende sollten Skier in Dachboxen unbedingt mit Spanngurten fixieren. So verhindern sie, dass die Skier bei einem Unfall die Kunststoffwand durchstoßen und zum gefährlichen Geschoss werden. Gleichzeitig bietet das zusätzlichen Diebstahlschutz, weil die Kriminellen länger brauchen, um die Ski zu lösen.
  • In manchen Fällen lohnt sich eine Reisegepäckversicherung. Dann ist die Skiausrüstung versichert, wenn sie bei einem Unfall zerstört wird.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter
  • 08.01.2026 – 11:20

    Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt - aber gefährlich

    Wiesbaden (ots) - Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. "Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch ...

  • 07.01.2026 – 11:35

    Vorsicht Frostschäden: Wenn Scherben Pech bringen

    Wiesbaden (ots) - Pflanzen am Balkongeländer oder außen auf einer Fensterbank sind auch im Winter ein schöner Blickfang. Doch viele Blumentöpfe sind frostempfindlich und können bei Minusgraden kaputtgehen. Kommt es durch herabfallende Scherben zu Schäden oder Verletzungen, stellt sich die Frage nach der Haftung. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Kommt der Frost, können Pflanzgefäße aus ...

  • 06.01.2026 – 11:35

    Streusalz ist umweltschädlich - und mancherorts verboten

    Wiesbaden (ots) - Den angrenzenden Gehweg von Schnee und Eis befreien: Das ist Pflicht. Doch Streusalz darf dafür oft nur sehr eingeschränkt genutzt werden. In manchen Städten und Gemeinden ist es sogar ganz verboten. Wer trotzdem in den Eimer mit Streusalz greift, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Streusalz sorgt schnell für eisfreie Gehwege. Doch das ...