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BPOLI DD: Mit dem Flugzeug in den Herbsturlaub - Tipps und Hinweise von der Bundespolizei

Dresden (ots)

Die Sommerferien haben es gezeigt. Viele Menschen reisen wieder mit dem Flugzeug in die Ferne. Auch für die anstehenden Herbstferien sind wieder hohe Buchungszahlen zu verzeichnen. Damit verbunden kann es z.B. an den Check-in Schaltern oder den Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen, insbesondere in Peakzeiten, voll werden. Damit es nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt, gibt die Bundespolizei wertvolle Tipps zur Reisevorbereitung:

Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation an den Flughäfen. Nutzen Sie hierzu die Webseiten der Flughafenbetreiber und auch die Social-Media-Kanäle der Bundespolizei. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente (z.B. Impfnachweis) noch gültig sind. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie grundsätzlich mindestens 60 Minuten vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle, im Zeitraum mit dem höchsten erwarteten Passagieraufkommen vom 14.-18.Oktober 2022 bereits 180 Minuten vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Achtung: Boardingzeit ist nicht gleich Abflugzeit. Begeben Sie sich unbedingt direkt nach dem Check-in zur Luftsicherheitskontrolle. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen vor! Nehmen Sie möglichst nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug.

Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:

Flüssigkeiten: Weniger ist mehr! Flüssigkeiten, die Sie an Bord nicht dringend benötigen, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Im Handgepäck dürfen Babynahrung sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.

Verbotene Gegenstände: Was niemals ins Handgepäck gehört Feuerwaffen jeder Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Schraubendreher oder auch lange Nagelfeilen. Was gehört in die Gepäckwanne, was kann in der Tasche bleiben?

Der wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist separat in die Kontrollwanne zu legen. Auch alle elektronischen Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Laptops und Tablets müssen gesondert in eine Gepäckwanne gelegt werden. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Fluggäste aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Zusammengefasst:

Bringen Sie bitte maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle. Geben Sie weiteres Gepäck auf. Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug tat-sächlich benötigen. Nutzen Sie die Zeit bis zur Sicherheitskontrolle und ziehen Sie bitte Ihre Jacke aus, setzen ihre Kopfbedeckung ab, belassen kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck, jedoch nicht in der Hosentasche. Diese müssen vollständig leer sein. Separieren Sie Flüssigkeiten und elektronische Geräte und halten Sie diese bereit. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/mit-dem-flugzeug_node.html

Für die Grenzkontrolle gilt:

Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass  Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlichen Unterlagen griffbereit haben,  keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.

Sofern Sie Staatsangehöriger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und älter als 12 Jahre sind, haben Sie die Möglichkeit, an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, München und Stuttgart das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle zu nutzen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.easypass.de.

Bei Reisen nach Deutschland informieren Sie sich bitte unbedingt über die aktuellen coronabedingten Einreisevorgaben. Informationen erhalten Sie unter www.bmi.bund.de im Themenbereich "FAQ zum Coronavirus".

Weitere Information zur Sicherheit auf Reisen finden Sie auf www.bundespolizei.de.

Kommen Sie gut in den Urlaub und beherzigen Sie die vorgenannten Hinweise.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Dresden, übermittelt durch news aktuell

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