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BPOLI LUD: Eine Frau und zwei Männer kamen in Haft, einer zahlte Geldstrafe

Görlitz (ots)

In der Nacht zu Samstag kam für eine Frau aus Tschechien das plötzliche Ende ihrer Reise nach Deutschland. Die 65-Jährige war mit einem Bus eingereist, welchen die Bundespolizei an der Autobahnanschlussstelle Görlitz angehalten hatte. Weil der tschechische Ausweis der Rentnerin schon über fünf Jahre abgelaufen war, schauten die Bundespolizisten noch einmal näher hin. Wie sich dabei herausstellte, war deren Name von der tschechischen Justiz auf die internationale Fahndungsliste gesetzt worden. Inzwischen befindet sich die Tschechin nach gerichtlicher Anordnung in Haft und wartet in einer Justizvollzugsanstalt auf die Auslieferung an die tschechische Republik.

In der folgenden Nacht ging bei Kodersdorf für einen polnischen Mann (42) die Busfahrt unerwartet zu Ende. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ein fast zehn Jahre alter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin ans Licht. Seinerzeit hatte das Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe angeordnet. Für 18 Monate tauschte nun der Verurteilte die eigene Wohnung mit einem Raum in der Haftanstalt. Vor dem Tausch, also dem Haftantritt, sind ihm noch in der Dienststelle 0,4 Gramm Marihuana abgenommen worden. Der Besitz des Rauschgiftes hat nun Konsequenzen für den 42-Jährigen. Er wurde wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

Ungefähr zeitgleich klickten auch bei Weißkeißel für einen Moment die Handfesseln. Dort war ebenfalls ein polnischer Bürger festgenommen worden. Der Festnahme des 49-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen zugrunde. In einer Bußgeldangelegenheit war vom Amtsgericht Hann. Münden in Münden Erzwingungshaft erlassen worden. Von der Vollstreckung der Erzwingungshaft befreite sich der Betroffene, in dem er 106,00 Euro zahlte.

Letztlich ging es auch für einen 40-jährigen polnischen Bürger am Sonntagnachmittag auf der Autobahn bei Kodersdorf nicht weiter. Dem Verurteilten fehlten 375,00 Euro, um an einem Aufenthalt hinter Gitter vorbei zu kommen. Die Geldstrafe war vom Amtsgericht Pasewalk wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hakte später mit einem Haftbefehl nach, weil der Zahlungsaufforderung keine Reaktion folgte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

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