BPOLD PIR: Bundespolizeidirektion Pirna erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für den Leipziger Hauptbahnhof einschließlich der Station Leipzig Hauptbahnhof (tief)
Pirna/Leipzig (ots)
Die Anzahl und die Intensität der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen nehmen weiterhin zu. Dabei werden häufig Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt. Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen hat die Bundespolizeidirektion Pirna eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (verschiedene Messer, Reizgase, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt vom 14. November 2025, 15:00 Uhr bis zum 22. Dezember 2025, 06:00 Uhr, jeweils Freitag bis Sonntag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages.
Es umfasst den Leipziger Hauptbahnhof einschließlich der Station Leipzig Hauptbahnhof (tief). Die Bereiche vor dem Hauptbahnhof Leipzig (Bahnhofsvorplatz) sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Dadurch sollen Reisende, Nutzerinnen und Nutzer der Bahnhöfe sowie Einsatzkräfte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie ist auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung) eingestellt und abrufbar.
Zudem werden Plakataushänge am Hauptbahnhof Leipzig auf das bestehende Verbot hinweisen.
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