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BPOLP Potsdam: Bundespolizei zerschlägt sogenanntes Hawala-Banking-Netzwerk

Potsdam (ots)

Am 27. Juni 2026 konnte nach intensiver Ermittlungsarbeit des Bundespolizeipräsidiums unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hagen ein 45-jähriger syrischer Staatsangehöriger in Hagen festgenommen werden. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Hagen zuvor Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und anderer Delikte erlassen. Der Beschuldigte agierte als sog. Hawaladar in Hagen und Umgebung. Ihm und seinen Mitbeschuldigten oblag es u.a., Schleuserlöhne entgegenzunehmen und diese außerhalb des Bankwesens am Finanzamt vorbei zu anderen Hawaladaren im europäischen und außereuropäischen Ausland zu transferieren. Die Festnahme des mutmaßlichen Haupttäters erfolgte auf frischer Tat, als er Bargeld bei einer Scheinfirma abgeben wollte. Von dort aus sollte das Geld weiterverteilt werden. Es wurden zudem insgesamt neun Durchsuchungsbeschlüsse in Hagen, Stadtlohn, Steinheim und Gescher mit Unterstützung benachbarter Behörden vollstreckt. Im Rahmen dessen wurden neben Bargeld in Höhe von 13.300 Euro insbesondere Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hagen und des Bundespolizeipräsidiums dauern an.

Hintergrund:

Ursprung der hier geführten Ermittlungen war ein vorangegangenes Ermittlungsverfahren, das ebenfalls durch die Bundespolizei geführt wurde. Der dortige 33-jährige Beschuldigte, der sich derzeit vor Gericht verantworten muss, wickelte über den heute Verhafteten seine Schleusergeschäfte ab.

Hawala ist ein jahrhundertealtes, auf Vertrauen basierendes Transaktionssystem, welches dem arabischen Raum entspringt. Dabei erfolgt die Durchführung einer Transaktion über den Einsatz von Hawala-Agenten, sogenannten Hawaladaren, die Geldbeträge entgegennehmen und andere Hawala-Banker zur Zahlung an den Empfänger anweisen. Das moderne Hawala-Banking zeichnet sich zudem dadurch aus, dass oft Hunderte von Anbietern derartiger Finanztransfergeschäfte (Hawaladare) in netzwerkähnlichen Strukturen zusammenarbeiten und über eine Vielzahl von Ländern in ganz Europa und insbesondere dem arabischen Raum verteilt sind. Dadurch ist es den Hawala-Kunden möglich, in nahezu allen europäischen und arabischen Staaten Geldtransfers in Auftrag zu geben oder in Empfang zu nehmen. Dieser Umstand sowie der bewusste Verzicht auf eine vollumfängliche Kundenidentifizierung und die Bereitschaft zum Transfer strafrechtlich bemakelter Geldbeträge haben dazu geführt, dass sich das Hawala-Banking zu einem unverzichtbaren Bestandteil der internationalen (Schleusungs-) Kriminalität entwickelt hat.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium
Telefon: (0331) 97 997 9410
Fax: (0331) 97 997 1010
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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