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Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

BDK: BDK zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Neue Befugnisse brauchen starke Ermittlungsstrukturen

Berlin (ots)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßt die Zielsetzung des Regierungsentwurfs zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Verbesserungen bei Vermögensabschöpfung, Geldwäschebekämpfung und Finanzermittlungen sind dringend notwendig. Die geplante administrative Vermögensabschöpfung ist ein richtiger Schritt; entscheidend wird sein, ob die angekündigten Beweiserleichterungen tatsächlich eine wirksamere Abschöpfung von Vermögen unklarer oder mutmaßlich krimineller Herkunft ermöglichen.

BDK-Bundesvorsitzender Dirk Peglow betont:

"Wer Organisierte Kriminalität nachhaltig bekämpfen will, muss ihr vor allem die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Deshalb unterstützen wir alle Maßnahmen, die eine wirksamere Vermögensabschöpfung und bessere Finanzermittlungen ermöglichen."

Kritisch bewertet der BDK die vorgesehenen Strukturveränderungen im Zoll. Die Eingliederung von Zollkriminalamt und Zollfahndungsämtern in allgemeine Verwaltungsorganisationen droht zusätzliche Bürokratie, neue Schnittstellen und unklare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Zudem widerspricht die Darstellung des Bundesfinanzministeriums dem Regierungsentwurf, der das Zollkriminalamt "als funktionale Einheit innerhalb der Generalzolldirektion aufgelöst" sieht. Der BDK fordert deshalb eine klare und widerspruchsfreie Darstellung der organisatorischen Konsequenzen.

Stefan Muhr, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes Bundespolizei/Zoll:

"Neue Befugnisse allein verbessern die Kriminalitätsbekämpfung nicht. Sie müssen auf leistungsfähige Ermittlungsstrukturen treffen. Die Kompetenz von Zollkriminalamt und Zollfahndungsämtern darf nicht in Verwaltungsstrukturen untergehen."

Unverständlich bleibt aus Sicht des BDK die unterschiedliche Behandlung innerhalb der Zollverwaltung. Während Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter ihre bisherige organisatorische Eigenständigkeit verlieren sollen, bleibt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in ihrer bisherigen Struktur als eigenständige Organisationseinheit auf Ober- und Ortsbehördenebene erhalten. Damit wird die FKS strukturell nicht grundlegend verändert, während die spezialisierten Fahndungsstrukturen neu organisiert werden. Eine überzeugende Begründung für diese unterschiedliche Behandlung ist nicht erkennbar.

Hinzu kommt, dass die Bekämpfung der Zollkriminalität im Aufgabenkanon der neuen Zolldirektionen nur an siebter und letzter Stelle hinter fiskalischen Aufgaben genannt wird. Eine bislang prioritäre Kernaufgabe des Zollfahndungsdienstes darf durch die organisatorische Neuordnung nicht an Bedeutung verlieren.

Angesichts zusätzlicher Aufgaben durch verschiedene Aktionspläne warnt der BDK zudem vor einer organisatorischen und personellen Überforderung mit Folgen für die operative Handlungsfähigkeit.

Dirk Peglow:

"Eine Reform muss dazu führen, dass schneller, klarer und erfolgreicher ermittelt werden kann. Mehr Bürokratie und zusätzliche Abstimmungswege helfen nicht."

Der BDK fordert deshalb, insbesondere den organisatorischen Teil des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren erneut kritisch zu überprüfen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: +49 30 246304510
E-Mail: presse@bdk.de
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