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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg

BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: Trunkenheitsfahrt wird teuer, verbotener Gegenstand in der Sicherheitskontrolle

Hamburg (ots)

Am Mittwochvormittag gegen 10 Uhr kam ein 47-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Istanbul in Hamburg an. Er stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an und übergab den Beamten der Bundespolizei seinen Reisepass. Diese überprüften die Daten im Fahndungssystem. Dabei stellten sie fest, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wird. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe im Juli 2022 Haftbefehl erlassen. Es waren 30 Tagessätze zu jeweils 30 Euro zu zahlen. Alternativ hätte der Mann für 30 Tage ins Gefängnis gehen müssen. Das Geld konnte der Mann so schnell nicht aufbringen, sodass er einen Freund anrief. Dieser brachte ihm die 900 Euro zum Flughafen; die Geldstrafe konnte gezahlt werden. Anschließend wurde dem Mann die Weiterreise gestattet.

Gegen 14 Uhr machte sich ein 56-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg nach Izmir und ging durch die Sicherheitskontrolle. Er legte sein Handgepäck in die Kontrollwanne. Bei der Kontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten in der Laptoptasche etwas Verdächtiges auf, die die Beamten der Bundespolizei hinzuriefen. Daraufhin wurde das Handgepäck genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Springmesser befindet. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Der Reisende gab an, nicht gewusst zu haben, dass sich das Springmesser in der Laptoptasche befindet. Es wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
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