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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen

BPOLI PW - GdpD POM: Spaziergang auf der Insel Usedom sorgte für Haftantritt in der JVA Stralsund - . Zahlung der Geldstrafen nach Kontrollen auf der BAB 11 ersparte Haftstrafen

Garz / Ahlbeck / Insel Usedom / Pomellen / BAB 11 (ots)

Für einen 38jährigen Polen wurde sein Spaziergang auf der B110 in Richtung Polen am ehemaligen GÜG Garz (Insel Usedom) zum Verhängnis. Durch Kräfte der Bundespolizei wurde er gestern früh gegen 09:00 Uhr kontrolliert und die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund aufgrund Diebstahls und Unterschlagung. Da er die Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR nebst 93,00 EUR Kosten nicht bezahlen konnte, wurde er für die alternativ vorgesehenen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Stralsund eingeliefert.

Bei der gestrigen Grenzkontrolle auf der BAB 11 am ehemaligen GÜG Pomellen gegen 20:10 Uhr wurde ein weißrussischer Staatsangehöriger als Fahrgast eines Reisebusses (Flix) mit polnischer Zulassung angehalten. Zur Kontrolle händigte der 48jährige einen gültigen belarussischen Reisepass und einen gültigen polnischen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab allerdings eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Diebstahl. Demnach hatte die Person eine Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 77,50 Euro zu entrichten. Durch Zahlung ersparte er sich 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und konnte gegen 21:10 Uhr seine Reise fortsetzen.

Drei Stunden zuvor wurde an gleicher Stelle ein polnischer Staatsangehörige als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Person hatte eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 45,00 Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung wären 2 Tage Erzwingungshaft zu verbüßen. Der 36jährige wurde nach Zahlung der geforderten Geldstrafe/Kosten um 18:30 Uhr auf freien Fuß gesetzt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Lars Petersen
Telefon: +49 38378 230-130
Handy: +49 1723118075
E-Mail: lars.petersen@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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