Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Erneut vier Haftbefehle vollstreckt -zwei Polen auf der BAB 11, einer in Schwennenz und einer in Ahlbeck
Insel Usedom
Pasewalk / Pomellen / Ahlbeck Insel Usedom (ots)
Ein 33jähriger polnischer Staatsangehöriger reiste als Mitfahrer in einem Kleintransporter mit polnischer Zulassung am 08.12.2025 gegen 05:30 Uhr in Pomellen ein. Die fahndungsmäßige Überprüfung bei der Kontrolle ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Aachen zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr. Demnach hatte der Pole eine Geldstrafe in Höhe von 850,00 Euro zu zahlen. Durch die Zahlung ersparte er sich 28 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und konnte kurze Zeit später seine Reise fortsetzen.
Gegen 18:10 Uhr erwischte es einen 39jährigen Polen. Als Beifahrer in einem PKW mit deutscher Zulassung wurde er fahndungsmäßig überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass er bei gleich drei Staatsanwaltschaften wegen Diebstahl und Körperverletzung (Augsburg, Schweinfurt und Hanau) im Focus stand. Letztendlich wurde er dann aufgrund des Vollstreckungshaftbefehles der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Körperverletzung für 65 Tage in die JVA Neustrelitz verbracht, da er die Geldstrafe in Höhe von 2351,77 Euro nicht zahlen.
Am gestrigen Dienstag gegen 15:30 Uhr wurde in der Ortschaft Schwennenz ein 38jähriger Pole fußläufig festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab vier Ausschreibungen, u.a. zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahl durch die Staatsanwaltschaft Mannheim. Demnach hätte ihn die Zahlung von 1800,00 Euro und der Kosten von 84,50 Euro von einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tage befreit. Diese konnte er nicht aufbringen, so dass die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erfolgte. Des Weiteren wurde er durch die Staatsanwaltschaften Chemnitz, Arnsberg und Stuttgart wegen Diebstahls zur Aufenthaltsermittlung gesucht.
Gegen 15:50 Uhr wurde dann bei einem 53jährigen Polen bei der fahndungsmäßigen Überprüfung noch eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahl durch die Staatsanwaltschaft Stralsund festgestellt. Durch Zahlung der Geldstrafe von 390 Euro ersparte dieser sich 13 Tage Haft und konnte seine Reise fortsetzen.
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