Bundespolizeidirektion Hannover
BPOLD-H: Niedersachsen-Derby am 20. März 2026 - Bundespolizeidirektion Hannover erlässt Allgemeinverfügung zu Mitführverboten in Zügen und auf Bahnhöfen
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Hannover (ots)
Anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig erlässt die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen sowie pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen.
Die Allgemeinverfügung gilt am 20. März 2026 in den Zeiträumen von a) 11:00 bis 18:30 Uhr sowie b) 20:00 bis 01:00 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst in den genannten Zeiträumen alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen der Deutschen Bahn AG in beiden Fahrtrichtungen:
- Strecken 1730/1750
Braunschweig Hbf - Lehrte - Hannover-Linden/Fischerhof -Hannover Hbf
- Strecken 1772/1732,
Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Hannover Hbf
- Strecke 1956,
Braunschweig Hbf - Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf
Dieses Verbot gilt auch für IC- und ICE-Verbindungen.
Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Hannover 96 - Eintracht Braunschweig eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den oben angegebenen Streckenführungen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen / Bahnhöfen einschließlich der Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte aufhalten.
Das Mitführen und Benutzen der vorgenannten Gegenstände sowie von Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ist im Geltungszeitraum verboten.
Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende(n) Zugverbindung(en) sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 5 Abs. 2 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.
Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der anliegenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Begründung für den Erlass dieser Verfügung kann der Gefahrenprognose entnommen werden.
Die Verfügung kann auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden.
Bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Fangruppen können aufgrund des feindschaftlichen Verhältnisses beider Vereine zueinander Ausschreitungen, körperliche Auseinandersetzungen und strafbare Handlungen wie beispielsweise Körperverletzungsdelikte nicht ausgeschlossen werden. In diese Auseinandersetzungen können auch unbeteiligte Reisende einbezogen und womöglich verletzt werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.
Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, positioniert sich mit Blick auf das bevorstehende Niedersachsen-Derby:
"Ich setze darauf, dass sich bei der bevorstehenden Fußballspielbegegnung Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig der grundsätzlich positive Trend im Fußballfanreiseverkehr mit einer rückläufigen Anzahl an gewaltsamen Ausschreitungen und Straftaten fortsetzt. Die Bahnreisenden können sich auf die Bundespolizei in Hannover verlassen. Unsere einsatzführende Bundespolizeiinspektion Hannover ist gut vorbereitet und handlungsfähig. Sicherheitsstörungen und gefährliche Gegenstände sowie Pyros auf den An- und Abreisewegen werden wir nicht akzeptieren und im Bedarfsfall konsequent dagegen vorgehen. Darüber hinaus nutzen wir die Synergieeffekte mit unseren Sicherheitspartnern, um gemeinsam für die Sicherheit am Spieltag Sorge zu tragen. Ich gehe davon aus, dass die beiden beteiligten Vereine sowie alle Fans ihren Teil zu einer störungsfreien Fußballbegegnung beitragen werden."
Rückfragen bitte an:
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Möckernstraße 30
30163 Hannover
Julia Somnitz
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