Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

BPOL-KL: Mann mit Haftbefehl festgestellt

Annweiler/Wilgartswiesen (ots)

Am Mittag des 1. Februar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern ein Fahrzeug auf der B 10 zwischen Annweiler und Wilgartswiesen. Bei der Überprüfung der Personalien der Insassen, stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen einen 32-jährigen Rumänen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorlag. Der Mann konnte die Geldstrafe von 2021,13 EUR vor Ort bezahlen, wodurch er den Aufenthalt im Gefängnis umging und seinen Weg fortsetzen konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0631/34073-1006
E-Mail: bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
  • 25.01.2024 – 11:41

    BPOL-KL: Haftbefehl im Hbf Mainz vollstreckt

    Mainz (ots) - Am 25. Januar 2024 um 01:00 Uhr stellten Streifenbeamte der Bundespolizei bei der Kontrolle eines 29-jährigen Somaliers im Hauptbahnhof in Mainz fest, dass gegen diesen ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften vorlag. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 573,50EUR nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die ...

  • 25.01.2024 – 11:38

    BPOL-KL: Bundespolizei vollstreckt erneut Haftbefehl auf A 6

    Bruchmühlbach-Miesau (ots) - Am 24. Januar 2024 um 23:20 Uhr wurde bei einer polizeilichen Kontrolle eines Reisebusses auf dem Rastplatz Reissberg ein 34-jähriger Pole festgestellt. Gegen diesen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1102,99EUR nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der ...