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BPOL NRW: Festnahme von sechs gesuchten Personen am Wochenende - Fahndungserfolg der Bundespolizei

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (21. - 23.08.2026) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sechs zur Fahndung ausgeschriebene Personen.

Zu Beginn wurde am Freitagnachmittag im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im Juni dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er bereits im April 2023 rechtskräftig verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 36 Tagen konnte von dem Düsseldorfer nicht abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 540 Euro vor Ort nicht begleichen konnte. Er wurde somit nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.

Sonntagvormittag wurde eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige durch die Bundespolizei festgestellt, die beabsichtigte, nach Hurghada/Ägypten zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Unterschlagung in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug gegen die im Mai 2025 Verurteilte erlassen hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 45 Tagen konnte die in Niedersachsen lebende Frau ebenfalls abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro vor Ort beglich.

Am Sonntagnachmittag stellten die Bundespolizeibeamten eine 42-jährige deutsche Staatsangehörige fest, die beabsichtigte, nach Malaga/Spanien auszureisen. Eine stichprobenartige Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die bereits im Mai 2023 Verurteilte erlassen hatte. Doch die Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe Höhe von 13 Tagen abwenden.

Sonntagabend dann wurde ein thailändischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei vorstellte. Gegen den 36-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vor. Diese hatte schon im Februar 2023 einen Haftbefehl wegen Betruges durch Unterlassen gegen den im Februar 2022 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 540 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 27 Tagen abwenden.

Am späten Sonntagabend wurde ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, der aus Palma de Mallorca/Spanien einreiste. Eine stichprobenartigen Einreisekontrolle ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Bochum gesucht wurde. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Mai 2025 Verurteilten erlassen. Doch der im Ruhrgebiet lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden

Knapp eine Stunde später stellten die Bundespolizeibeamten dann zuletzt einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der aus Bilbao/Spanien einreiste. In diesem Fall ergab eine stichprobenartige Einreisekontrolle, dass die Staatsanwaltschaft Münster nach dem Mann suchte. Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Münster lebende Beschuldigte an die Justizbehörden überstellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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