Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Wochenende
Kleve - Weeze - Kranenburg - Kempen - Straelen (ots)
Am Freitagmittag, 23. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 24-jährigen Rumänen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn 57. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Duisburg per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Duisburg aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 200 Euro, ersatzweise 4 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte seine Geldstrafe entrichtete, durfte er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Nur eine Stunde später kontrollierte die Bundespolizei einen 23-jährigen Rumänen am Bahnhof Geldern. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Heinsberg per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2023 hatte das Amtsgericht Geldern den Gesuchten aufgrund von gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in weiteren drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Bundespolizei verhaftete den Mann vor Ort und brachte ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Heinsberg.
Am Freitagabend kontrollierte die Bundespolizei dann Fahrgäste des Schnellbusses 58 in Kranenburg nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Dabei überprüften sie auch einen 53-jährigen Georgier. Die Abfrage des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass dieser durch die Staatsanwaltschaften Bielefeld und Düsseldorf per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Bielefeld hatte den Gesuchten im Jahr 2022 aufgrund von gemeinschaftlichem Diebstahl in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Im gleichen Jahr hatte ihn das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund von Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Zudem bestand ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Neuss aufgrund von Diebstahl gegen den Gesuchten. Die Bundespolizei verhaftete den Mann vor Ort und führte ihn der zuständigen Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Kleve vor.
Am Samstagvormittag, 24. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste des Regionalexpress 10. Dabei überprüften sie auch einen 37-jährigen Deutschen. Bei der Abfrage der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Münster aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro, ersatzweise 66 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten seinen Haftbefehl und brachten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Dort bezahlte der Vater des Verurteilten dessen Geldstrafe, weshalb der 37-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen durfte.
Wenige Stunden später kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 59-jährigen Niederländer im Regionalexpress 13. Dabei ergab die Überprüfung seiner Personalien, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Mainz per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Worms hatte den Gesuchten bereits im Jahr 2020 aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 900 Euro, ersatzweise 60 Tagen Freiheitstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte die geforderte Geldsumme bezahlte, durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Etwa zur gleichen Zeit kontrollierte die Bundespolizei einen 40-jährigen Deutschen im Regionalexpress 10. Bei der Kontrolle händigte der Reisende einen Ausgangsschein der Justizvollzugsanstalt Euskirchen aus, der ihm den Ausgang am 24.01.2026 unter der Auflage eines Drogenverbots bewilligte. Da von dem Mann ein starker Marihuanageruch ausging, durchsuchte ihn die Bundespolizei. Hierbei stellten die Beamten eine geringe Menge Marihuana sowie Haschisch fest. Da er somit gegen seine Ausgangsauflagen verstoßen hatte, verhafteten ihn die Bundespolizisten und brachten ihn nach Absprache mit der Justizvollzugsanstalt Euskirchen in das Gefängnis in Kleve.
Ebenfalls zur Mittagszeit kontrollierte die Bundespolizei die Fahrgäste eines Linienbusses in Straelen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Dabei überprüften sie auch einen 37-jährigen Rumänen. Die Abfrage in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Gesuchten bereits im Jahr 2020 aufgrund von gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Beamten eröffneten dem Verurteilten seinen Haftbefehl und verhafteten ihn vor Ort. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Willich.
Am frühen Montagmorgen, 26. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein die Fluggäste eines Fluges nach Marokko im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Dabei stellten sie auch einen 50-jährigen Marokkaner fest, der durch die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Reisenden aufgrund von Betrug zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 25 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Gesuchte die Geldstrafe von insgesamt 500 Euro entrichten konnte, durfte er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
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