Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen
Kleve - Kempen - Gronau - Nettetal - Straelen (ots)
Am frühen Donnerstagmorgen, 16. Oktober 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Nettetal einen 31-jährigen Chinesen als Fahrer eines in Essen zugelassenen Personenkraftwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht wird. Hiernach hatte der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro zu bezahlen oder eine 45-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Chinese wurde daraufhin verhaftet und zwecks weiterer Maßnahmen zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Zahlung der Geldstrafe und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Person weiterreisen, die Weiterfahrt untersagte die Bundespolizei.
Einen 30-jährigen Polen kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Gronau. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Stade mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht wird. Der Gesuchte hat noch eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zu bezahlen oder eine 15-tägige Erzwingungshaft zu verbüßen. Da die Person den geforderten Geldbetrag nicht zahlen
konnte, wurde sie zur Dienststelle in Gronau gebracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in das Gefängnis in Münster eingeliefert.
Auf der Autobahn 40 reiste am Morgen ein 36-jähriger Deutscher als Fahrer eines in Duisburg zugelassenen Personenkraftwagens aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien an der Anschlussstelle Herongen stellte sich heraus, dass er zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Betrugs ausgeschrieben ist. Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zur Verbüßung der 150-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich.
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