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BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende - Fahndungserfolg der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (15.-17.03.2024) fest.

Zu Beginn kontrollierten die Beamten am Freitagvormittag einen Kosovaren, welcher sich zur Einreise eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellte. Hierbei stellten sie fest, dass nach dem 40-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte bereits im August 2017 einen Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls gegen den Mann erlassen. Demnach wurde er im November 2016 zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach vollzogener Abschiebung im Jahr 2017 verblieb eine Restfreiheitsstrafe von über einem Jahr. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der im Kosovo lebende Mann an die Justizbehörden überstellt.

Samstagmorgen stellte sich ein Pole zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vor. Hier stellten die Beamten fest, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Krefeld zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Januar 2023 hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im September 2022 Verurteilten ausgestellt. Dank eines Bekannten des in Krefeld lebenden Mannes konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abgewendet werden, indem dieser die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro beglich.

Samstagnachmittag wurde ein Deutscher kontrolliert, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Oktober 2023 einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den 34-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im März 2023 rechtskräftig verurteilt. Doch auch dieser Mann konnte seinen Weg fortsetzen und die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 100 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagmorgen einen Nigerianer, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 50-Jährige von der Staatsanwaltschaft Dortmund zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Juni 2023 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den im März 2022 Verurteilten erlassen. Doch der in Dortmund lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden. Anschließend trat er seinen Flug in die Türkei an.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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