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BKA: Schengener Informationssystems (SIS): Ausschreibungen und Fahndungstreffer 2023 deutlich gestiegen

Wiesbaden (ots)

Die seit März 2023 eingeführten Erweiterungen des SIS ermöglichen neue Fahndungskategorien und erweiterte Zugriffsberechtigungen

Im Schengener Informationssystem (SIS) sind insgesamt 89,1 Millionen Sachfahndungen und 1,4 Millionen Personenfahndungen gespeichert. Der Bestand der Sachfahndungen ist damit im Vorjahresvergleich um 4,2 Prozent, die Anzahl der Personenfahndungen sogar um 38,3 Prozent gestiegen.

Der Anteil der deutschen Ausschreibungen am SIS lag im vergangenen Jahr bei insgesamt 12,8 Millionen Fahndungen. Daraus resultierten 156.550 Fahndungstreffer in Deutschland aufgrund einer ausländischen Fahndung oder im Ausland aufgrund einer deutschen Fahndung Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg der Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug von 22 auf 67 Prozent.

Als gemeinsames Fahndungs- und Informationssystem ist das SIS eines der bedeutendsten Instrumente für die Sicherheit in der Europäischen Union. Allein in Deutschland wird das SIS durchschnittlich 82.000-mal pro Stunde abgefragt und generiert täglich über 425 Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug, darunter im Schnitt zwölf Festnahmen, 17 Sicherstellungen in Zusammenhang mit Fahrzeugen und 17 gelöste Vermisstenfälle.

Die steigenden Fallzahlen sind auf die seit März 2023 eingeführten Erweiterungen des SIS zurückzuführen. Diese ermöglichen neue Ausschreibungskategorien:

Im Bereich der Personenfahndung wurde als neue Ausschreibungskategorie die "Rückkehrentscheidung gegenüber Drittstaatangehörigen" im Rahmen der ausländerrechtlichen Ausschreibungen aufgenommen (über 300.000 aktive Fahndungen). Zusammen mit den bereits bestehenden Ausschreibungskategorien "Einreise- und Aufenthaltsverhinderung" (über 600.000 aktive Fahndungen) sowie "Aufenthaltsermittlung" (über 100.000 aktive Fahndungen) bildet diese rund 70 Prozent der gesamten Personenfahndungen ab.

Bei den Sachfahndungen wurde die neue Ausschreibungskategorie "Gegenstand der Informationstechnologie" (knapp 200.000 aktive Fahndungen) aufgenommen, mit der nach sämtlichen Datenträgern gefahndet werden kann. Über 80 Prozent der Sachfahndungen basieren auf der Ausschreibungskategorie "ausgestelltes (Identitäts-) Dokument"(über 73 Millionen aktive Ausschreibungen).

Mit dem Ausbau der Fahndungsmöglichkeiten des SIS wurde auch der Kreis der Zugriffsberechtigten erweitert. In Deutschland können jetzt neben den Polizeien von Bund und Ländern sowie den Staatsanwaltschaften zusätzlich über 1.000 Behörden auf das Fahndungssystem zugreifen. So wurden unter anderem die deutschen Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Auslandsvertretungen an das SIS angeschlossen. Darüber hinaus wurde mit Zypern der 31. Mitgliedstaat im SIS-Verbund aufgenommen. Die neue Berechtigung ist auf Daten beschränkt, die für die jeweilige Zuständigkeit notwendig sind. Denn: Auch der Schutz der personenbezogenen Daten und die Einhaltung der entsprechenden Regelungen ist und war ein wichtiges Anliegen bei der Modernisierung und Erweiterung des Systems.

Um ein reibungsloses Funktionieren des SIS zu gewährleisten, verfügt jeder Mitgliedstaat sowohl über eine fachliche als auch über eine technische nationale Zentralstelle. Die fachliche Zentralstelle, die sogenannte SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) ist zuständig für den nationalen und internationalen Nachrichtenaustausch in Zusammenhang mit SIS-Fahndungen und hat einen Anteil von rund einem Drittel am gesamten Nachrichtenaufkommen in den SchengenMitgliedstaaten. Für die erforderliche technische Infrastruktur sorgt in jedem Mitgliedstaat eine sogenannte N.SIS-Stelle (Nationale SIS-Stelle). Sie gewährleistet den reibungslosen technischen Betrieb im nationalen und internationalen Verbund. Sowohl die SIRENE Deutschland als auch die N.SIS-Stelle Deutschland sind im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden angesiedelt.

Weiterführende Informationen sowie einen Überblick aller Neuerungen finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/International eFunktion/SchengenerAbkommen/SIS/schengenSIS html

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
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