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POL-UN: Bönen - Erschreckendes Ergebnis der Verkehrskontrolle am 19.02.2019 - Sieben Anzeigen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln in nur drei Stunden -

POL-UN: Bönen - Erschreckendes Ergebnis der Verkehrskontrolle am 19.02.2019 
- Sieben Anzeigen wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln in nur drei Stunden -
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Bönen (ots)

Am Dienstag, 19.02.2019 führten Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Unna eine Verkehrskontrolle an der Hammer Straße in Bönen durch. Hierbei wurden gezielt Fahrzeuge angehalten, um die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern zu kontrollieren.

In nur drei Stunden (in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) musste siebenmal die Weiterfahrt untersagt werden, weil Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Festgestellt wurden 3x THC, 1 x Kokain, 1 x Amphetamine und 1 x Opiate

Ein 27jähriger aus Recklinghausen wurde gleich zweimal an der Kontrollstelle kontrolliert. Bereits um 10:30 Uhr ergab ein Urintest ein positives Ergebnis auf Kokain. Auf der Polizeiwache Unna wurde ihm anschließend eine Blutprobe entnommen. Dem Betroffen wurde das Führen von fahrerlaubsnispflichtigen Fahrzeugen bis zum Abbau der Betäubungsmittel untersagt.

Nur eine Stunde später fiel den Beamten der Recklinghäuser abermals auf. Die Polizisten erinnerten sich, dem Mann die Weiterfahrt untersagt zu haben. Dem Recklinghäuser jedoch war angeblich bei der zweiten Überprüfung nicht klar, dass er noch immer kein Fahrzeug führen durfte Ob das am Kokaineinfluss lag, ist nicht klar. Nachdem er ein zweites Mal darüber belehrt wurde, dass jedes Führen von Kraftfahrzeugen bis zum Abbau der Betäubungsmittel untersagt ist und erneut eine Ordnungswidrigkeit darstellt, versicherte er, dass er das verstanden habe.

Und dann war da noch der Fahrer eines Transporters, der gegen 10:00 Uhr von den Beamten kontrolliert wurde. Er gab an, dass er keinerlei Personaldokumente mit sich führe. Bei der Überprüfung der von ihm angegebenen Personalien in den polizeilichen Auskunftssystemen stellte sich jedoch schnell heraus, dass die angegebene Person dort mit Lichtbildern gespeichert war und mit Sicherheit nicht die vor Ort angehaltene Person war. Schließlich räumte der 26jährige Hertener ein, dass er die Personalien seines Bruders angegeben hatte, da ihm die Fahrerlaubnis durch ein Gericht bis 2020 entzogen worden war. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

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