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POL-SU: Zwei verletzte E-Scooterfahrerinnen am Wochenende - Polizei stellt fehlenden Versicherungsschutz fest

Lohmar/Siegburg (ots)

Am vergangenen Wochenende (13. bis 15. März) kam es in Lohmar und Siegburg zu zwei Verkehrsunfällen, bei denen zwei E-Scooterfahrerinnen verletzt wurden.

Am Freitagmorgen (13. März) gegen 07:45 Uhr war eine 16-jährige Lohmarerin mit ihrem E-Scooter auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße 507 (B 507) aus Richtung Rösrath kommend in Richtung Neunkirchen-Seelscheid unterwegs. Sie wollte die Einmündung zur Straße "Am Hollenberg" geradeaus passieren.

Zeitgleich fuhr eine 30-jährige Lohmarerin mit ihrem Opel über die Straße "Am Hollenberg" und beabsichtigte, nach rechts auf die B 507 abzubiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit der 16-Jährigen, die daraufhin stürzte und leicht verletzt wurde.

Nach der medizinischen Erstversorgung an der Unfallstelle wurde sie mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Autofahrerin gab an, die Jugendliche übersehen zu haben.

Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass an dem E-Scooter noch ein "altes" grünes Versicherungskennzeichen angebracht war und somit kein aktueller Versicherungsschutz bestand. Die Polizei leitete gegen die 30-jährige Autofahrerin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ein. Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Am Sonntagabend (15. März) ereignete sich in Siegburg ein weiterer Verkehrsunfall mit einer verletzten E-Scooterfahrerin. Gegen 23:50 Uhr befuhr eine 21-jährige Siegburgerin mit ihrem E-Scooter die Neue Poststraße in Richtung Bahnhofstraße. Aus bislang ungeklärter Ursache kam sie zu Fall und erlitt schwere Verletzungen.

Nach der medizinischen Erstversorgung an der Unfallstelle wurde sie mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Hinweise auf einen möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum ergaben sich nicht. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass auch dieser E-Scooter über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügte. Gegen die 21-Jährige wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass seit dem 1. März 2026 die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit verloren haben. Die neuen Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2026 sind schwarz. Wer nach dem Stichtag weiterhin mit einem alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat dar und wird entsprechend verfolgt.

Bei einem fehlenden Versicherungsschutz eines Kraftfahrzeuges - hierzu zählen auch Elektrokleinstfahrzeuge - können zudem zivilrechtliche Folgen für die Fahrzeugführenden entstehen. Gleiches gilt, wenn bei Leih-Scootern die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Altersgrenze nicht eingehalten wird. Weitere Infos siehe hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/6223777 (Re)

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de

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