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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Schwerpunktkontrollen der Polizei

Dormagen; Kaarst (ots)

Beamte der Polizeiwache Dormagen und des Verkehrsdienstes führten am Mittwoch (30.11.) Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr durch.

Im Dormagen stand der Schutz sogenannter schwacher Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Als schwache Verkehrsteilnehmer werden Fußgänger und Fahrradfahrer angesehen. Zunächst kontrollierten die Beamten in Dormagen im Bereich einer Schule an der Haberlandstraße und im weiteren Verlauf des Vormittages führten sie Geschwindigkeitskontrollen an unterschiedlichen Orten durch. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 18 Geschwindigkeitsverstöße geahndet. Zwei Verkehrsteilnehmer konnten als Spitzenreiter mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von jeweils 28 km/h ausgemacht werden. Auf sie wartet nun ein Bußgeldverfahren. Zwei Fahrradfahrer wurden auf die nicht eingeschaltete Beleuchtung hingewiesen, zudem wurde ein Verwarnungsgeld von 20 Euro erhoben.

In Kaarst wurde das Hauptaugenmerk der Kontrollen auf die Fahrtüchtigkeit und die technische Veränderung an Fahrzeugen sowie den Schwerlastverkehr gelegt. Hierzu hielten die Polizisten des Verkehrsdienstes die Fahrzeuge auf der L154 an und kontrollierten sie schließlich auf dem Kirmesplatz in Kaarst. Bei 17 Fahrzeugen wurde die Ladungssicherung bemängelt. Auf sieben Verkehrsteilnehmer wartet auf Grund der Schwere des Verstoßes nun ein Bußgeldverfahren. 13 Fahrzeugführer nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon. Für dieses Fälle wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei fällig. In einem Fahrzeug konnten die Beamten zwei Kleinkinder feststellen. Beide waren nicht vorschriftsmäßig gesichert. Hier erwartet den Fahrzeugführer ebenfalls ein Bußgeldverfahren. Zudem konnten noch 45 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden.

Bei zwei Fahrzeugführern bestand der Verdacht auf den vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln, so dass bei beiden eine Blutprobe entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde ihnen untersagt. Auch sie müssen sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.

Drogenkonsum führt mitunter zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren sowie andere Verkehrsteilnehmer. Die Polizei wird ihre Schwerpunktkontrollen in regelmäßigen Abständen im gesamten Kreisgebiet fortführen - für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

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