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POL-NE: Pedelec-Streife der Polizei: Sondereinsatz des Verkehrsdienstes

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Neuss Meerbusch (ots)

Am Mittwoch (09.02.) führte der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss eine ganztätige Kontrollaktion zum Schutz schwacher Verkehrsteilnehmer durch. In den Städten Neuss und Meerbusch wurde gezielt auf Fehlverhalten von, als auch gegenüber Fahrrad - und Pedelecfahrern geachtet. Passend dazu setzte die Polizei auch ein eigenes Pedelecstreifen-Team ein.

Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit achteten die Beamten gezielt auf die Beleuchtungseinrichtungen an den Zweirädern. Auch andere Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel die Handybenutzung beim Radfahren oder Rotlichtverstöße an verkehrsreichen und somit gefahrenträchtigen Kreuzungen wurden besonders ins Visier genommen. Insgesamt stellte die Polizei 65 Verstöße von Radfahrern fest. Insbesondere fielen bei den Kontrollen 46 fahrradfahrende Kinder auf, die in der Dunkelheit ohne Licht unterwegs waren. Einige der betreffenden Drahtesel verfügten nicht einmal über eine Beleuchtungseinrichtung. Die jungen Verkehrsteilnehmer wurden auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen und mussten ihre nicht vorschriftsmäßigen Räder fortan schieben.

Bei Kraftfahrern stellten die Beamten über 180 Verstöße fest. Zwei von ihnen standen unter dem Einfluss von Alkohol beziehungsweise Betäubungsmitteln. Die Fahrer erwartet nun eine Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenanzeige. Es wurden Blutproben entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt. Außerdem muss in beiden Fällen mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Bei Geschwindigkeitsüberwachungen in der Neusser Innenstadt hatte es ein Fahrzeugführer besonders eilig. Er wurde bei erlaubten 50 mit 98 Stundenkilometern gemessen. Auch ihn erwarten ein Fahrverbot sowie ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss wird auch zukünftig gleichgelagerte Kontrollaktionen im gesamten Kreisgebiet durchführen. Hierbei stehen nicht die erhobenen Verwarn- und Bußgelder im Ansinnen der Polizei, sondern die Verhinderung von Verkehrsunfällen mit teils erheblichen, wenn nicht sogar tödlichen Folgen. Insbesondere Fahrradfahrer erleiden bei selbst- und fremdverschuldeten Unfällen oft erhebliche Verletzungen, weil sie keine "Knautschzone" haben. Selbst der mitunter lebensrettende Helm, ersetzt keine Vor- und gegenseitige Rücksicht.

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