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POL-HF: E-Scooter als Weihnachtsgeschenk- Darauf sollten sie achten (-bitte kreisweit)

Herford (ots)

Bundesweit erobern E-Scooter gerade die deutschen Städte - so auch im Kreis Herford. Gerade zu Weihnachten werden die Scooter als beliebtes Geschenk in Betracht gezogen. Doch vor der Anschaffung gibt es einiges zu beachten. Hier ein paar Tipps zum Kauf: Nicht alle E-Scooter verfügen auch über die für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nötige Straßenzulassung. Zum Problem wird dies vor allem bei E-Scootern, die bereits vor dem Mai 2019 erworben wurden. Daher heißt es: Augen auf beim Kauf gebrauchter Elektroroller. Generell gilt: Um legal am Verkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrtbundesamt erteilt wird. Erkundigen Sie sich beim Kauf eines neuen und insbesondere gebrauchten Elektrorollers daher immer nach dem Vorhandensein dieser Erlaubnis. Modelle, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gekauft wurden, dürfen erst dann legal in der Öffentlichkeit gefahren werden, nachdem die Hersteller eine Erlaubnis nachträglich eingeholt haben. Das Mindestalter für das Führen eines E-Sooters liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist jedoch keine Voraussetzung. E-Scooter unterliegen einer generellen Versicherungspflicht. Eine private Haftpflicht ist nicht ausreichend. Bevor Sie sich auf Ihrem E-Scooter nach dem Kauf dann in den Stadttrubel schwingen, benötigt Ihr E-Roller eine Versicherungsplakette. Wie bei einem Mofa wird diese im hinteren Bereich des Vehikels angebracht und besteht aus Als mobiler Alltagsbegleiter, spielt das Gewicht des jeweiligen Modells eine große Rolle. Einen E-Scooter, vom Gewicht einer halben Waschmaschine, tragen wohl nur Kraftsportler gerne mehrmals täglich in den vierten Stock. Daher sollten Sie sich vor dem Kauf eines Elektrorollers Gedanken machen, wohin Sie diesen im Alltag regelmäßig mitnehmen möchten. Verfügen Wohnhaus, Arbeitsplatz und andere frequentierte Orte über einen Aufzug, ist das Gewicht weniger entscheidend. Andernfalls lohnt sich ein kleiner Tragetest im Fachgeschäft, um abschätzen zu können, ob sich das Gefährt einigermaßen komfortabel an die von Ihnen bevorzugten Abstellorte transportieren lässt. In ihre Überlegung beim Kauf sollte auch auf jeden Fall die tägliche Streckennutzung aufgenommen werden. Soll der E-Scooter nur gelegentlich oder als Fahrzeug für die Strecke zum Arbeitsplatz genutzt werden. Dann spielt die maximale Reichweite eines E-Scooters sicherlich eine Rolle und man sollte genau auf die vorhandene Akku-Leistung achten. Hier gibt es verschiedene Modelle, welche sich auch im Preis deutlich unterscheiden. Deshalb informieren sie sich vor dem Kauf genau damit sie später keine böse Überraschung erleben. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema E-Scooter finden sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Herford
Pressestelle Herford
Telefon: 05221 888 1250
E-Mail: pressestelle.herford@polizei.nrw.de

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