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Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 30. Juni 2026)

Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 30. Juni 2026)
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München (ots)

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

   I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juni 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

In den Jahren 2024 - 2026 wurden von der BPOLD München in Bayern 13.553 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. Juni 2026 (einschließlich) getroffen:

   - 20.939 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 16.288 / davon CZE: 
     4.651)
   - 13.553 (davon AUT: 12.297 / davon CZE: 1.256) Personen wurden 
     unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
     Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
   - 751 (davon AUT: 663 / davon CZE: 88) Personen besaßen eine 
     Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der 
     Einreise gehindert,
   - 1.039 (davon AUT: 963 / davon CZE: 76) Schleuser wurden 
     vorläufig festgenommen,
   - als Beifang konnten 4.582 (davon AUT: 3.670 / davon CZE: 912) 
     offene Haftbefehle vollstreckt sowie
   - 353 (davon AUT: 272 / davon CZE: 81) Personen aus dem links-, 
     rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen 
     Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. Juni 2026 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 12.566

            davon AUT:    9.573
            davon CZE:    2.993

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 8.624 davon AUT: 7.765 davon CZE: 859

Davon § 18 (2) AsylG: 546

            davon AUT:    529
            davon CZE:    17

Vulnerable Gruppen: 38

davon AUT: 37 davon CZE: 1

Wiedereinreisesperren: 442

            davon AUT:    380
            davon CZE:    62

Schleuser: 627

            davon AUT:    584
            davon CZE:    43

Haftbefehle: 3.062

            davon AUT:    2.444
            davon CZE:    618
PMK-Treffer:              261
            davon AUT:    199
            davon CZE:    62

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Mai 2026; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Juni 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6308619

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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