Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Unbekannte legen Steine auf Gleise - Lebensgefahr
Nürnberg (ots)
Am Samstagabend (16.Mai) haben bislang Unbekannte auf der Bahnstrecke von Donauwörth nach Treuchtlingen wiederholt Steine auf die Schienen gelegt.
Nach aktuellem Ermittlungsstand wurden im Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 22:20 Uhr im Bereich der Ortschaft Fünfstetten wiederholt Schotter- oder Rasengittersteine auf die Schienen gelegt, die anschließend von mehreren Zügen überfahren wurden.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Die Bundespolizei Augsburg bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben können, sich umgehend zu melden. In Augsburg ist die Bundespolizei rund um die Uhr unter 0821 34 356-0 erreichbar.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor lebensgefährlichen Handlungen im Gleisbereich. Das Platzieren von Steinen oder anderen Gegenständen auf Bahngleisen stellt keinen "Streich", sondern einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar, der schwerste Folgen haben kann. Bereits kleinere Gegenstände auf den Schienen können beim Überfahren durch einen Zug mit enormer Wucht zerschmettert oder weggeschleudert werden. Dabei entstehen Splitter und Geschosse, die Reisende, Bahnmitarbeiter oder unbeteiligte Personen schwer verletzen oder töten können. Zudem können Schäden an Rädern, Bremsanlagen oder Gleiskörper entstehen, die unter Umständen erst später bemerkt werden und zu weiteren gefährlichen Situationen führen. Muss ein Zug wegen Hindernissen auf den Gleisen eine Schnellbremsung einleiten, besteht auch innerhalb der Waggons erhebliche Verletzungsgefahr. Fahrgäste können stürzen, Gepäckstücke umhergeschleudert werden oder Personen gegeneinanderprallen. Besonders ältere Menschen, Kinder oder stehende Reisende sind dabei gefährdet.
Darüber hinaus besteht im Gleisbereich jederzeit akute Lebensgefahr. Züge nähern sich oft schneller und deutlich leiser, als viele Menschen vermuten. Aufgrund ihres langen Bremsweges von mehreren hundert Metern können Triebfahrzeugführer Hindernissen oder Personen auf den Gleisen häufig nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Hinzu kommt die Gefahr durch die Oberleitungen. Bereits eine Annäherung an stromführende Teile kann zu tödlichen Stromüberschlägen führen. Dafür ist keine direkte Berührung notwendig. Das vorsätzliche Platzieren von Gegenständen auf Gleisen ist strafbar und kann neben strafrechtlichen Konsequenzen auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen. Vor allem aber gefährden solche Handlungen Menschenleben, darunter Fahrgäste, Bahnbeschäftigte, Einsatzkräfte und Unbeteiligte.
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