Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei Waidhaus - zehn Haftbefehle am Wochenende vollstreckt
Waidhaus (ots)
Waidhaus - Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben bei Grenzkontrollen auf der A6 am Wochenende bei acht Personen zehn Fahndungsersuchen deutscher Justizbehörden vollstreckt. Vier der Gesuchten konnten ihre Geldstrafen vor Ort bezahlen. Zwei Männer kamen in Untersuchungshaft, eine Frau wird in die Abschiebehafteinrichtung eingeliefert, und eine weitere Frau musste sich von einem Bekannten aushelfen lassen.
Zwei Untersuchungshaftbefehle
Am Samstag (14. März) kontrollierten Bundespolizisten einen 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Dabei stellten die Beamten einen Untersuchungshaftbefehl aus dem Jahr 2025 fest. Das Amtsgericht Memmingen sucht den Mann wegen des dringenden Tatverdachts der Trunkenheit im Verkehr. Er hatte offensichtlich gegen seine Bewährung verstoßen, da ihn das Amtsgericht Neu-Ulm in 2024 bereits einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Er hatte sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt und war seitdem unbekannten Aufenthalts. Er wurde nun verhaftet und am Samstag dem Haftrichter in Memmingen vorgeführt. Dieser veranlasste die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Memmingen.
Am Sonntag reiste ein 43-jähriger Rumäne als Beifahrer in einem Pkw nach Deutschland ein. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Amberg vorlag. Er steht unter dringendem Tatverdacht, ein Auto im Wert von mehreren zehntausend Euro unterschlagen zu haben. Da er sich ins Ausland abgesetzt hatte, erließ das Gericht einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Rumäne wurde verhaftet und wird am Montag dem Haftrichter vorgeführt, um anschließend in die JVA eingeliefert zu werden.
Freund bezahlt Justizschulden
Auch eine 31-jährige Bulgarin geriet ins Visier der Fahnder. Gegen sie lagen Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Deggendorf und Nürnberg-Fürth vor, die sich auf nicht bezahlte Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2024 bezogen. Es handelte sich um mehrere Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder die Zahlung von 770 Euro. Da sie die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, bat sie einen Freund, ihr auszuhelfen. Der Bekannte bezahlte die erforderliche Summe bei der Bundespolizei in Nürnberg. Dadurch entging die Bulgarin einer mehrwöchigen Haftstrafe und durfte weiterreisen.
Geldstrafen bezahlt
Als die Einsatzkräfte einen rumänischen Staatsbürger überprüften, stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Oldenburg fest. Der 26-Jährige war im März 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 540 Euro verurteilt worden. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal Interesse am Aufenthaltsort des Mannes. Er konnte die Strafe vor Ort begleichen und entging dadurch mehreren Wochen Gefängnisaufenthalt. Ebenso konnten ein 26-jähriger Deutscher sowie zwei Rumänen im Alter von 28 und 35 ihre Geldstrafen vor Ort bezahlen. Sie wurden durch die Staatsanwaltschaften Heilbronn, Traunstein und Offenbach gesucht. Nachdem sie jeweils ihre Strafen in Höhe von mehreren Hundert Euro beglichen haben, entgingen sie den Ersatzfreiheitsstrafen und durften weiterreisen. Besonderes Interesse an einer 30-jährigen Venezolanerin hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das Amtsgericht Weiden ordnete die Einlieferung der Frau in die Abschiebehafteinrichtung in Hof an. Der Fall wird an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übergeben
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