Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeidirektion München mehr verpassen.

Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei am Nürnberger Hauptbahnhof am Wochenende

Nürnberg (ots)

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg führt im Zeitraum von Freitag, 14. bis Sonntag, 16. November 2025 erneut einen Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention am Hauptbahnhof Nürnberg durch.

Am kommenden Wochenende verstärkt die Bundespolizei erneut ihre Präsenz an Bahnhöfen in ganz Deutschland. Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten. Auch am Nürnberger Hauptbahnhof werden Maßnahmen getroffen und unter anderem die Polizeistreifen verstärkt. Darüber hinaus hat die Bundespolizei im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung (AGV) zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Nürnberg erlassen.

Die genannten Maßnahmen sind eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.

Nach Abschluss der Maßnahmen beabsichtigt die Bundespolizei eine bilanzierende Pressemitteilung zu den Feststellungen des bundesweiten Schwerpunkteinsatzes zu veröffentlichen.

Rückfragen bitte an:

Fridolin Schürer
- Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofsplatz 6
90443 Nürnberg
bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de
<mailto:bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de


Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig
größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820
Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr
bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis
Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt
an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet
der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,
den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der
Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeidirektion München
Weitere Meldungen: Bundespolizeidirektion München