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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Bilanz der Bundespolizeidirektion München zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen
37 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung

Bundespolizeidirektion München: Bilanz der Bundespolizeidirektion München zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen / 37 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
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München (ots)

München/Nürnberg - Die Bundespolizei hat am Wochenende mit verstärkten Kontrollen die Einhaltung des Mitführverbots von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg überwacht. Insgesamt kontrollierten die Beamten rund 1.250 Personen und stellten dabei 37 gefährliche Gegenstände sicher. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg erhielt personelle Unterstützung vor allem von der Bundesbereitschaftspolizei und der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit.

Die Beamten stellten in den drei zurückliegenden Nächten insgesamt 37 gefährliche Gegenstände bei 27 Personen sicher. Die Alterspanne der Männer reichte dabei von 16-65 Jahren. Vor allem stellten die Einsatzkräfte diverse Messer (21x), aber auch potentielle Schlag- und Stichgegenstände (z.B. Billardqueue oder Schere), sicher.

Bei den festgestellten Verstößen handelte es sich in einigen Fällen zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz.

Bei den Kontrollmaßnahmen stellten die Beamten zudem 25 Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten, darunter mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie 28 Fahndungstreffer, darunter acht Ausschreibungen zur Festnahme, fest.

Ein polizeibekannter Deutscher wehrte sich gegen die Sicherstellung seines Taschenmessers und erhielt daher eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Sichergestellte Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, können nun bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg wieder abgeholt werden. Zwangsgelder wurden bei diesem Einsatz nicht erhoben.

Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Allgemeinverfügungen erlassen. In diesem Sinne kann aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung das Mitführen von Waffen oder Gegenständen untersagt werden, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, ohne selbst unter das Waffengesetz zu fallen.

Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Bahnverkehr beigetragen. Die Bundespolizeidirektion München plant so einen Einsatz zusammen mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
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befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
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Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
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