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Bundespolizeidirektion München: Ohne Fahrschein unterwegs - jetzt in Abschiebehaft

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M ünchen (ots)

Eine 33-Jährige, die am Freitag (24. August) ohne Fahrschein in einem TGV unterwegs war, musste wegen Fahndungsnotierungen in Abschiebehaft.

Gegen 21.20 Uhr wurde eine 33-jährige Ukrainerin von einer Streife der Bundespolizei Am Gleis 14 des Münchner Hauptbahnhofes festgenommen. Zugbegleiter hatten zuvor über eine weibliche Person informiert, die im aus Paris kommenden TGV 5977, ohne Fahrschein unterwegs war. Ein Datenabgleich ergab, dass die Frau zwei Ausschreibungsnotierungen zur Festnahme hatte; von der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund unerlaubter Einreise und vom Transitzentrum Bayern wegen Ausweisung, Abschiebung bzw. Zurückschiebung. Weiterhin erbrachte die Überprüfung eine Aufenthaltsermittlung der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen unerlaubter Einreise. Wegen eines Vollstreckungshaftbefehls war die Ukrainerin zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder ersatzweise zur Zahlung von 370 EUR verurteilt worden. Die Polizeipflichtige konnte den Betrag nicht aufbringen. Sie wurde der Justiz überstellt. Zudem erhält sie nun wegen Leistungserschleichung eine Strafanzeige: Sachschaden hier 33,90 EUR. Die Ukrainerin reiste am 24.10.2016 erstmalig in das Bundesgebiet ein und war bereits am 08.01.2018 abgeschoben worden.

In einem anderen Fall der Leistungserschleichung war am Freitagmittag (24. August) ein 28-jähriger Franzose vom DB-Prüfdienst vor dem S-Bahnhaltepunkt Leuchtenbergring kontrolliert worden. An der Station riss sich der Mann ohne Fahrschein los und versuchte zu fliehen, dabei verletzte er 49-jährige DB-Mitarbeiterin leicht am Hals. Da der Franzose dabei jedoch seine Tasche mit Ausweispapieren verloren hatte, kehrte er zurück und konnte von einer Streife der Bundespolizei übernommen werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
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Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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