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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: ++ Zivilcourage & Opferhilfe ++ Info-Stand am Lüneburger Bahnhof ++ Tag der Kriminalitätsopfer ++ Weisser Ring, die Polizei und Bundespolizei informieren ++

POL-LG: ++ Zivilcourage & Opferhilfe ++ Info-Stand am Lüneburger Bahnhof ++ Tag der Kriminalitätsopfer ++ Weisser Ring, die Polizei und Bundespolizei informieren ++
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Lüneburg (ots)

++ Zivilcourage & Opferhilfe ++ Info-Stand am Lüneburger Bahnhof ++ Tag der Kriminalitätsopfer ++ Weisser Ring, die Polizei und Bundespolizei informieren ++

Lüneburg

Gemeinsam informieren Weisser Ring, die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen, die Bundespolizeiinspektion Bremen, über kriminalpolizeiliche Präventionsthemen am "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22.03.2019, in der Zeit von 08:30 bis 13:00 Uhr, Bürger in Lüneburg.

Die v.g. Institutionen werden sich im "Reisezentrum Bahnhof Lüneburg" mit einem Info-Stand präsentieren und über die Themen Zivilcourage und Opferhilfe informieren, sowie Tipps zum Schutz vor Taschendieben geben.

Der 22. März steht im Zeichen der Solidarität und Verantwortung. Er erinnert daran, dass durch Kriminalität und Gewalt geschädigte Menschen auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind.

Mit dem jährlichen "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März stärkt der WEISSE RING seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein für Opferbelange. Der Aktionstag soll die rechtliche und soziale Situation der Betroffenen in den Blickpunkt rücken. 1991 wurde der Aktionstag in Deutschland etabliert, um mehr Problembewusstsein für die Belange von Kriminalitätsopfern und ihren Familien anzumahnen. Der Gedanke eines Zeichens der Solidarität mit den Geschädigten war zunächst in Schweden entstanden, wo an diesem Tag Kerzen in die Fenster gestellt werden und Kirchenglocken läuten.

Tipps zum Thema:

Zivilcourage

   1) Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen
   2) Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110
   3) Ich fordere Andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
   4) Ich beobachte genau, präge mir Tätermerkmale ein
   5) Ich kümmere mich um Opfer
   6) Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung

Taschendiebstahl

   1) 	Führen Sie an Bargeld, EC- oder Kreditkarten nur das 
      Notwendigste mit sich.
   2) 	Tragen Sie Hand- oder Umhängetaschen immer mit der 
      Verschlussseite zum Körper.
   3) 	Achten Sie bei einem Menschengedränge und in unübersichtlichen
      Situationen noch stärker auf ihre Wertsachen.
   4) 	Am Geld- oder Fahrausweisautomaten lassen Sie sich nicht beim 
      Eingeben der Geheimnummer beobachten.
   5) 	Halten Sie ihre Handtasche stets geschlossen und lassen diese 
      nie unbeaufsichtigt.

6) Lassen Sie sämtliche Karten, wenn diese durch Diebstahl oder sonstigen Verlust abhanden gekommen sind, sofort sperren (zentraler Sperr-Notruf 116 116).

Opferschutz

1) Wenn Sie Opfer einer Straftat waren erstatten Sie Strafanzeige, z.B. bei der Polizei, über sogenannte "Internetwachen" der Polizei kann die Anzeige auch online erstattet werden.

2) Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige, einen Strafantrag oder auf anderem Wege vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten, sind sie durch Gesetz verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen.

3) Hilfe und Beratung finden Sie als Geschädigte oder Geschädigter bei Opfer-hilfeorganisationen, z.B. den "Weissen Ring".

   4) 	Als Geschädigte oder Geschädigter sind Sie in einem 
      Strafverfahren als Zeugin oder Zeuge besonders wichtig. Selbst 
      wenn Sie die Tat nicht unmittelbar beobachten konnten, können 
      Sie vielleicht Auskunft über den Schaden geben, den der Täter 
      angerichtet hat.

5) Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten haben die Möglichkeit, während des Strafverfahrens und sogar nach dem Strafverfahren professionell betreut zu werden. Das ist die sog. psychosoziale Prozessbegleitung. Zum Beispiel kann man sich zur Gerichtsverhandlung begleiten lassen und man erfährt, wenn der Täter aus der Haft entlassen wird.

   6) 	Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche 
      Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem 
      Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Antrag Heilbehandlungs-, 
      Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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