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POL-WL: Alle Jahre wieder - Polizei warnt vor illegalem Feuerwerk

POL-WL: Alle Jahre wieder - Polizei warnt vor illegalem Feuerwerk
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Landkreis Harburg (ots)

Seit heute läuft der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester. Leider gibt es neben den regulären Anbietern auch zweifelhafte Händler, die Feuerwerk anbieten, das nicht geprüft und somit für den deutschen Markt gar nicht zugelassen ist. Dabei besteht große Gefahr bei der Benutzung. Häufig sind größere Sprengstoffmengen in den Böllern, was bei unsachgemäßem Gebrauch zu schwersten Verletzungen führen kann.

Folgende Tipps sollten beachtet werden

   Kauf von Silvesterfeuerwerk:
   - Nur in regulären Geschäften kaufen
   - Illegales Feuerwerk wird oft von "fliegenden" Händlern verkauft
   - Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse Online-Shops 
     kaufen
   - Keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland kaufen
   Erkennungsmerkmale von zugelassenem Feuerwerk:
   - CE-Zeichen und Zulassungszeichen (Registriernummer)
   - Beispiel: 0589 - F2 - 1234
   - Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 nur mit behördlicher 
     Erlaubnis
   Einsatz von Feuerwerkskörpern in Deutschland:
   - Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen Silvesterfeuerwerk nutzen
   - Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) ab 12 Jahren und ganzjährig
   - Verkauf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an 
     Erwachsene
   Strafbarkeit und Gefahren:
   - Besitz, Weitergabe und Abbrennen von nicht zugelassenem 
     Feuerwerk sind strafbar
   - Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 
     50.000 Euro
   - Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper ist verboten
   - Selbsthergestelltes Feuerwerk ist lebensgefährlich und strafbar
   Sicherheitshinweise:
   - Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und einhalten
   - Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen
   - Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten
   - Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist verboten
   Verbote und Einschränkungen:
   - Feuerwerkskörper nur vom 31. Dezember bis 1. Januar zünden
   - In manchen Gemeinden gibt es zusätzlich zeitliche 
     Einschränkungen
   - Verbote in Innenstädten, in der Nähe von Kirchen, 
     Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
   - Gemeinden können das Abbrennen von Feuerwerk komplett verbieten

Ausführliche Hinweise sind auch auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention von Bund und Ländern zu finden: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/silvesterboeller/

Kontakt für Medienanfragen:

Polizeiinspektion Harburg
Polizeihauptkommissar
Jan Krüger
Telefon: 0 41 81 / 285 - 104
Mobil: 0 160 / 972 710 15 od. -19
E-Mail: pressestelle@pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
www.pi-wl.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Harburg, übermittelt durch news aktuell

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