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POL-HI: Verfrühtes Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in 31167 Bockenem - Polizei Bad Salzdetfurth ermittelt Verursacher
Präventionshinweise

Hildesheim (ots)

BAD SALZDETFURTH / BOCKENEM (erb). Am Abend des 30. Dezember 2025 gingen bei der Polizei Bad Salzdetfurth mehrere Anwohnerbeschwerden ein. Gemeldet wurde das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt von Bockenem. Die genannten Tatörtlichkeiten befanden sich in direkter Umgebung besonders brandgefährdeter Objekte wie Fachwerkhäusern und einer Kirche.

Im Rahmen der Fahndung traf eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Bad Salzdetfurth auf eine Personengruppe von vier männlichen Jugendlichen im Alter von 13 bis 14 Jahren. Im Zuge der weiteren polizeilichen Maßnahmen räumten die Minderjährigen ein, die Feuerwerkskörper gezündet zu haben.

Die Verursacher wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Zudem fanden erzieherische Gespräche statt. Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Anlässlich des bevorstehenden Silvesterfestes weist die Polizei Bad Salzdetfurth auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk hin. Zur Vermeidung von Personen-, Sach- und Umweltschäden werden alle Feiernden gebeten, Rücksicht auf ihre Mitmenschen, aber auch auf die Tierwelt zu nehmen.

Hierzu zählt insbesondere, dass ausschließlich Pyrotechnik verwendet wird, die über ein amtliches Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung) verfügt und für den Silvestergebrauch zugelassen ist. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen oder sogar den Verlust von Gliedmaßen verursachen.

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem ist das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Dabei ist aus Gründen des Brandschutzes zwingend zu beachten, dass das Zünden pyrotechnischer Gegenstände auch an diesen Tagen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Fachwerkhäusern oder Tankstellen verboten ist. Es ist hierzu ein Abstand von 30 Metern bei handgeworfenen und von 200 Metern bei hochsteigenden Feuerwerkskörpern einzuhalten.

Dies führt dazu, dass beispielsweise in den Innenstädten von Bad Salzdetfurth und Bockenem das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich untersagt ist. Das Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth wird im gesamten Zuständigkeitsbereich entsprechende Kontrollen durchführen und erforderlichenfalls Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.

Die Polizei Bad Salzdetfurth wünscht allen Bürgern ein friedliches Silvesterfest sowie ein frohes und gesundes neues Jahr 2026.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth

Telefon: 05063 / 901-0
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

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