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Polizei Paderborn

POL-PB: Allgemeinverfügung der Stadt gegen Treffen der Autotuning-Szene Kontrollen durch Stadt und Polizei Karfreitag bis Samstag

Paderborn (ots)

Die Stadt Paderborn erlässt von Karfreitag, 2. April, 0 Uhr, bis zum Samstag, 3. April, 6 Uhr, eine Allgemeinverfügung, die jegliche Treffen der Tuning-Szene verbietet. In dieser Zeit sind im gesamten Stadtgebiet, sowohl auf öffentlichen und privaten Flächen, keine Zusammenkünfte, egal ob mit oder ohne Fahrvorführungen, erlaubt. Mit der Allgemeinverfügung möchte die Stadt Paderborn wie bereits im vergangenen Jahr die Rechtsverordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzen und den Schutz des stillen Feiertages am Karfreitag sicherstellen. Sowohl die Stadt Paderborn als auch die Kreispolizeibehörde sprechen sich deutlich gegen die Treffen der Tuningszene samt der Schaulustigen sowie alle anderen Corona-bedingt verbotenen Zusammenkünfte aus.

Mitarbeitende der Stadt Paderborn und die Polizei kontrollieren, ob die Maßgaben der Verbote eingehalten werden.

2020 waren keine Teilnehmenden der Tuning-Szene auf den üblichen Plätzen (Detmolder Straße, Parkplatz Pohlweg) sowie auf den Straßen in Paderborn anzutreffen. Allerdings haben sich im Laufe der vergangenen Wochen neben der klassischen Tuning-Szene wieder vermehrt auffällige Poser und Raser regelmäßig in Paderborn getroffen. Bei der Kreispolizeibehörde Paderborn gingen zahlreiche Beschwerden hierzu ein. So gab es Einsätze der Kreispolizeibehörde an verschiedenen Parkplätzen und Straßen (u. a. Detmolder Straße, Parkplatz Pohlweg), bei denen auch erhebliche Verkehrsverstöße bis hin zu illegalen Straßenrennen geahndet werden mussten.

Rechtsgrundlage für die Verfügung am Karfreitag ist das Feiertagsgesetz NRW, das unter anderem das außerordentliche Schutzbedürfnis dieses Tages herausstellt. Wegen der besonderen Bedeutung für die Ausübung der christlichen Religionsausübung ist gerade der Karfreitag als einer der am stärksten geschützten Feiertage überhaupt anzusehen, dessen ernster Charakter eine besondere Rücksichtnahme erfordert.

Vor 2017, als zum ersten Mal eine solche Allgemeinverfügung erlassen worden war, war der Karfreitag von mehreren tausend Teilnehmern der Tuningszene genutzt worden, um sich in Paderborn zu treffen. Neben dem eigentlichen Treffen und der Zurschaustellung von rechtskonform individualisierten Fahrzeugen kam es immer wieder zu massiven Verkehrsstörungen durch einzelne Raser und Poser, die mit gefahrenträchtigen Fahrmanövern und extremen Ruhestörungen durch laute Motorengeräusche, quietschende Reifen und mitunter stundenlanges, unnützes Hin- und Herfahren im Stadtgebiet auffielen. Hinzu kommt die gesteigerte Gefahr, dass Zuschauende oder unbeteiligte Dritte bei Unfällen schwer verletzt werden und die Treffen für illegale Rennen genutzt werden. Beim sogenannten "Seasons End" Anfang Oktober 2017 verunglückte ein junger Mann beim Beschleunigen und Driften. Er prallte auf dem Südring gegen eine Ampel und zog sich selbst Verletzungen zu. Seine Beifahrerin und Unbeteiligte blieben glücklicherweise unverletzt. Die Beteiligung an illegalen Rennen, dazu zählen auch Beschleunigungsfahrten einzelner Fahrzeuge, ist seit Mitte Oktober 2017 von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgestuft worden. Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sind möglich - bei schweren Unfallfolgen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Die Treffen, für die in der Vergangenheit im Wesentlichen über die sozialen Medien geworben wurde, haben Veranstaltungscharakter, ohne dass es allerdings einen verantwortlichen Veranstalter oder Organisatoren gibt. Sich daraus ergebene Pflichten (Erlaubnisse für die Sondernutzung von Straßen und Plätzen, sonstige Absprachen mit Stadt und Polizei, Sicherheitsbelange, Umweltschutz, etc.) wurden nicht wahrgenommen.

Sollte sich die Tuningszene trotz des Verbots in Paderborn treffen, muss damit gerechnet werden, dass die Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet werden. Sollte dem Platzverweis nicht nachgekommen werden oder werden Fahrzeugführer, trotz entsprechender Ansprache der Ordnungshüter, wiederholt im Stadtgebiet angetroffen, wird das Fahrzeug sichergestellt. Bei der Nichtbeachtung der Absperrungen von Privatgeländen können Strafverfahren gemäß § 123 StGB Hausfriedensbruch eingeleitet werden.

Um die Schutzbedürfnisse der Einwohner zu gewährleisten und die Vorgaben der Rechtsordnung durchzusetzen, wurde die Verfügung erlassen und bei Verstößen ein Einschreiten seitens der Verwaltung und der Polizei als erforderlich angesehen. Darüber hinaus kündigt die Polizei ein konsequentes Einschreiten bei allen Verkehrsverstößen an.

Die Stadt Paderborn und die Kreispolizeibehörde Paderborn betonen ausdrücklich, dass mit den Maßnahmen keine "Kriminalisierung" der Szene erfolgen soll, sondern der Schutz von Anwohnern und die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Vordergrund stehen. Es gilt der Appell, erst gar nicht nach Paderborn anzureisen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

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Telefon: 05251 306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de

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