POL-WAF: Beckum. Ordnungspartnerschaft - gemeinsame Kontrollaktion für E-Scooter in der Innenstadt
Warendorf (ots)
Pressemitteilung der Stadt Beckum
Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren? Welche Regeln gelten darüber hinaus? Mit einem Flyer weist die Stadt Beckum auf die geltenden Regeln hin, damit alle sicher unterwegs sind. Heute Vormittag haben die Stadt Beckum und die Kreispolizeibehörde Warendorf im Rahmen der Ordnungspartnerschaft gemeinsam die Eingänge zur Fußgängerzone in Beckum kontrolliert.
Dabei wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen und auch Verwarngelder erhoben - an Personen, die auf E-Scootern und auf Fahrrädern unterwegs waren. Denn auch für Fahrräder ist das Fahren der Fußgängerzone nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Derartige Kontrollaktionen sollen regelmäßig wiederholt werden, waren sich die Beteiligten einig. Denn die Vorschriften sind noch immer nicht hinlänglich bekannt.
Das sind die geltenden Regeln: E-Scooter fahren auf dem Radweg oder auf der Straße, sofern kein Radweg vorhanden ist. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist das Fahren verboten. E-Scooter darf man erst ab 14 Jahren nutzen. Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist untersagt. Vorsicht bei Alkoholkonsum: Unter 22 Jahren gilt Null-Promille. Ab 22 Jahren liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Alle Infos unter www.beckum.de.
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