ZOLL-S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart
Lkr Tübingen, Lkr Ludwigsburg, Lkr Calw, Böblingen, Duisburg (ots)
Zoll deckt unerlaubte Ausfuhren von Werkzeugmaschinen nach Russland auf - Festnahme und Vermögensarrest in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro -
Das Zollfahndungsamt Stuttgart führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen einen 55-jährigen Mann aus dem Raum Tübingen, der im Verdacht steht, als ehemaliger Geschäftsführer fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Millionen Euro entgegen geltender Sanktionsvorschriften nach Russland ausgeführt zu haben. Die Ausfuhren erfolgten mutmaßlich in mehreren Teillieferungen im Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2024 und sollen zur Umgehung der Sanktionen über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert worden sein. Am Montag vergangener Woche führten die Zollfahnder nun mehrere Durchsuchungsmaßnahmen von Privat- und Firmenräumen durch. Hierbei erfolgte auch die Festnahme des Tübinger Geschäftsmannes. Für den Mann mit deutscher und afghanischer Staatsangehörigkeit hatte das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart schon im Vorfeld der jetzigen Maßnahmen einen Haftbefehl erlassen. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten am Freitag ebenfalls vergangener Woche und am Dienstag dieser Woche. Hiervon betroffen war neben Firmenräumen auch eine Spedition in Duisburg. Ein vom Amtsgericht Stuttgart erlassener Vermögensarrest in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro diente bei allen Durchsuchungsmaßnahmen zur Sicherung von vermeintlich illegal erlangten Vermögenswerten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart dauern an.
Zusatzinformation: Bei entsprechenden Verstößen nach dem Außenwirtschaftsgesetz handelt es sich um schwerwiegende Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden können. Der Zoll überwacht die Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber Russland bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie dem Verbringen von Waren mit hoher Priorität und analysiert dabei risikoorientiert Veränderungen der Warenströme, um insbesondere Sanktionsumgehungen über andere Drittstaaten zu erkennen und zu verhindern. Tatsächlichen Anhaltspunkten auf Sanktionsverstöße wird in allen Einzelfällen konsequent nachgegangen.
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