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Zollfahndungsamt Stuttgart

ZOLL-S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart

ZOLL-S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart
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Lkr Tübingen, Lkr Ludwigsburg, Lkr Calw, Böblingen, Duisburg (ots)

Zoll deckt unerlaubte Ausfuhren von Werkzeugmaschinen nach Russland 
auf
- Festnahme und Vermögensarrest in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro -
Das Zollfahndungsamt Stuttgart führt im Auftrag der 
Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen einen 
55-jährigen Mann aus dem Raum Tübingen, der im Verdacht steht, als 
ehemaliger Geschäftsführer fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 
1,7 Millionen Euro entgegen geltender Sanktionsvorschriften nach 
Russland ausgeführt zu haben. 

Die Ausfuhren erfolgten mutmaßlich in mehreren Teillieferungen im 
Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2024 und sollen zur Umgehung der 
Sanktionen über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert 
worden sein. 
Am Montag vergangener Woche führten die Zollfahnder nun mehrere 
Durchsuchungsmaßnahmen von Privat- und Firmenräumen durch.  Hierbei 
erfolgte auch die Festnahme des Tübinger Geschäftsmannes. Für den 
Mann mit deutscher und afghanischer Staatsangehörigkeit hatte das 
Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart 
schon im Vorfeld der jetzigen Maßnahmen einen Haftbefehl erlassen. 
Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Weitere Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten am Freitag ebenfalls 
vergangener Woche und am Dienstag dieser Woche. Hiervon betroffen war
neben Firmenräumen auch eine Spedition in Duisburg.  
Ein vom Amtsgericht Stuttgart erlassener Vermögensarrest in Höhe von 
rund 1,5 Millionen Euro diente bei allen Durchsuchungsmaßnahmen zur 
Sicherung von vermeintlich illegal erlangten Vermögenswerten.  

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des 
Zollfahndungsamts Stuttgart dauern an. 
Zusatzinformation:
Bei entsprechenden Verstößen nach dem Außenwirtschaftsgesetz handelt 
es sich um schwerwiegende Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von 
drei Monaten bis zu fünf Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen 
sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet 
werden können.

Der Zoll überwacht die Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber 
Russland bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie dem Verbringen von 
Waren mit hoher Priorität und analysiert dabei risikoorientiert 
Veränderungen der Warenströme, um insbesondere Sanktionsumgehungen 
über andere Drittstaaten zu erkennen und zu verhindern. Tatsächlichen
Anhaltspunkten auf Sanktionsverstöße wird in allen Einzelfällen 
konsequent nachgegangen.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Stuttgart
Daniel Schnitzer
Telefon: 0711-52041 - 7203
E-Mail: presse@zfas.bund.de
http://www.zoll.de

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