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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 260415 - 0473 Frankfurt: Behördenübergreifende Kontrollen mit Schwerpunkt Lachgas

Frankfurt (ots)

Mehr als 100 Einsatzkräfte verschiedener Sicherheitsbehörden haben am Dienstagabend, 14. April 2026, zeitgleich neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet kontrolliert. Dabei stellten sie neben erheblichen Mengen Lachgas auch illegale Arzneimittel sicher. Insgesamt wurden 15 Strafanzeigen gefertigt. Es handelt sich um die bundesweit erste groß angelegte Kontrollaktion dieser Art gegen den illegalen Besitz und Handel mit Lachgas. In enger Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und der Stadt Frankfurt am Main ist die Maßnahme als deutlicher Erfolg im Kampf gegen den illegalen Lachgashandel zu bewerten.

Die koordinierten Kontrollen begannen parallel in mehreren Stadtteilen, darunter im Bahnhofsviertel, in Höchst und in der Innenstadt. Beteiligt waren die Stadtpolizei, der Zoll, die Steuerfahndung, das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die städtische Verkehrspolizei, das Hessische Polizeipräsidium Einsatz, das Landeskriminalamt, die Frankfurter Polizei sowie die FES als zuständiger Fachentsorger.

Im Zuge der Maßnahmen stellten die Einsatzkräfte insgesamt mehr als 200 Kilogramm Lachgas sicher, darunter 81 Kartuschen mit jeweils 2 Kilogramm sowie 79 Kartuschen mit jeweils 670 Gramm Füllgewicht. Darüber hinaus wurden 26 Tabletten illegaler Arzneimittel aufgefunden. Gegen eine Person besteht zudem der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland. Die festgestellten Verstöße führten insgesamt zu 15 Strafanzeigen.

Gegen 21:30 Uhr wurden die Kontrollen beendet. Der erfolgreiche Einsatzverlauf ist insbesondere auf die enge Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zurückzuführen. Vergleichbare Gewerbe- und Gaststättenkontrollen werden auch künftig durchgeführt, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu überwachen und die Sicherheit der Frankfurter Bevölkerung weiter zu stärken.

Am 12. April 2026 ist zudem das neue Gesetz zu psychoaktiven Stoffen in Kraft getreten, das den Missbrauch von Lachgas eindämmen soll. Es regelt insbesondere Handel und Abgabe: Erwachsene dürfen Lachgas nur noch in kleinen Mengen in Form von Kapseln mit einem maximalen Füllgewicht von 8,4 Gramm erwerben. Der Verkauf an Minderjährige sowie der Vertrieb größerer Gebinde ist seither untersagt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm



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