POL-DA: Odenwaldkreis: Polizei und OREG kontrollieren ÖPNV/Acht von 13 Linienbussen ohne Beanstandungen
Odenwaldkreis (ots)
Am Dienstag (27.01.) führten Kontrollkräfte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in Zusammenarbeit mit der OREG (Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH) im Odenwaldkreis Kontrollen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch. Insgesamt zogen die Kontrollkräfte ein positives Fazit. Bei acht der 13 Linienbussen gab es keinerlei Beanstandungen.
Bei den fünf am Morgen an der Oberzent-Schule in Beerfelden kontrollierten Linienbussen wurden lediglich zwei fehlende Unterlegkeile bemängelt. Drei Busse blieben ohne jegliche Beanstandungen.
Aufgrund des Schneefalls war der Busbetrieb am Vortag (26.01.) von der OREG eingestellt worden. Die Hauptverkehrsstraßen waren am Dienstag zwar wieder weitestgehend freigeräumt, allerdings stand die Verwendung von Winterreifen an diesem Tag außer Frage. Bei einem Linienbus wurden an der Antriebsachse Reifen festgestellt, die lediglich mit "M+S" gekennzeichnet waren. Diese Reifen entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften und durften als "Übergangsregelung" nur noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Seither dürfen im Winterbetrieb nur noch Reifen mit "Alpine-Symbol" genutzt werden. Der Bus durfte noch ins Depot fahren. Für die Beförderung von Personen musste der Fahrer jedoch auf einen anderen Bus wechseln. Fahrer und Halter erwarten nun jeweils ein Bußgeldverfahren.
Ein anderer Busfahrer wurde während seiner Pause auf dem Fahrersitz rauchend bemerkt. Auch wenn sich im Bus keine Fahrgäste befinden, gilt nach dem Nichtraucherschutzgesetz das absolute Rauchverbot innerhalb von Kraftfahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung. Der Fahrer wurde dahingehend belehrt. Ihn erwartet nun ein entsprechendes Bußgeld.
Ein weiterer Fahrer konnte bei der Kontrolle weder seinen Führerschein noch seinen Fahrerqualifizierungsnachweis aushändigen. Nach einem Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand konnte das Vorliegen dieser Dokumente aber verifiziert werden. Nach der Zahlung eines Verwarnungsgeldes durfte der Mann seine Linienfahrt fortsetzen.
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