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POL-ME: E-Scooter im Fokus: Schwerpunktkontrollen der Polizei - 2605105

POL-ME: E-Scooter im Fokus: Schwerpunktkontrollen der Polizei - 2605105
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Hilden (ots)

In Hilden hat die Polizei am Donnerstag (28. Mai 2026) im Rahmen ihrer Schulwegsicherung einen Schwerpunkteinsatz rund um das Schulzentrum am "Holterhöfchen" durchgeführt. Hierbei nahm sie insbesondere Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern unter die Lupe.

Zum Hintergrund und zu den Ergebnissen:

Seit einiger Zeit registriert die Polizei im Kreis Mettmann eine steigende Anzahl von Unfällen von Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs sind: Verunglückten im Jahr 2024 kreisweit noch 53 Personen auf einem derartigen "Elektro-Kleinstfahrzeug", lag die Zahl im Jahr 2025 bei 94 - einem Anstieg von rund 77 Prozent, Tendenz weiter steigend.

Zudem erreichten die Polizei insbesondere in Hilden - und hier vor allem im Bereich der Innenstadt und der Schulen am Holterhöfchen - vermehrt Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über E-Scooter-Fahrer, die jegliche Verkehrsregeln missachten.

Aus diesen Gründen führten Kräfte des Verkehrs- sowie des örtlichen Bezirksdienstes am Donnerstag (28. Mai 2026) einen Schwerpunkteinsatz zur Kontrolle von E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrern im Bereich des Holterhöfchens durch.

Hierbei musste die Polizei allerhand Fahrfehler und Ordnungswidrigkeiten ahnden - unter anderem weil Personen zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren, weil die Fahrer unter 14 Jahre alt waren oder weil sie nebeneinander auf Gehwegen unterwegs waren. Im Zuge der Kontrollen stach ein junger Fahrer aber leider auf ganz besonders unrühmliche Art und Weise hervor:

Der 14-Jährige wurde auf seinem E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 36 km/h gemessen. Der Junge gab zu, technische Veränderungen an seinem E-Scooter vorgenommen zu haben. Demnach handelte es sich nicht mehr um ein Elektrokleinstfahrzeug, wodurch das Führen fahrerlaubnispflichtig wurde.

Die Konsequenzen: Gegen den 14-Jährigen wurde ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem wurde auch gegen die Mutter ein Verfahren eingeleitet, da sie die Halterin des E-Scooters war. Zudem erlosch die Betriebserlaubnis des Rollers.

Die Polizei stellt klar:

Immer wieder kommt es Kreis Mettmann durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen - sei es auf der Straße oder auf einem Gehweg. Weit verbreitet ist nach wie vor der Mythos, dass man mit einem E-Roller immer auf dem Gehweg fahren darf. Das ist nicht so: Grundsätzlich gilt, dass Elektro-Kleinstfahrzeuge Radverkehrsflächen zu benutzen haben. Das bedeutet: Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren.

Wichtig: Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist. Übrigens: Wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wenn Sie mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B kommen möchten, müssen sie also absteigen und schieben.

Weitere Infos rund um das sichere Benutzen von E-Scootern finden Sie auf unserer Homepage unter dem folgenden Link: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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